Putins harte Hand gegen Politaktivisten und Homosexuelle

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Ins Gefängnis kommt, wer sich ein kleines Vergehen zuschulden kommen lässt. Leute wie der Dorflehrer Ilja Faber oder der Antifaschist Aleksej Gaskarow.

Moskau. Wer an Menschenrechte in Russland denkt, dem fallen Namen wie Michail Chodorkowski oder die Frauen von Pussy Riot ein, die Präsident Wladimir Putin im Dezember aus dem Gefängnis entließ. Doch es gibt viele, nicht nur politische Aktivisten, die unter fadenscheinigen Gründen oder aufgrund überzogener Urteile ins Gefängnis kommen, international aber nieBekanntheit erlangen.

Lehrer.
Dazu gehört zum Beispiel der Künstler und Dorfschullehrer Ilja Faber, der im nordwestlich von Moskau gelegenen Gebiet Twer ein Kulturhaus leitete und wegen einer angeblichen Schmiergeld-Erpressung und dem Überschreiten seiner Amtsvollmachten 2011 verhaftet und von einem Gericht zu sieben Jahren Arbeitslager verurteilt wurde. Nach öffentlichem Druck wurde Faber kürzlich auf Bewährung freigelassen. Faber, der eigentlich aus Moskau stammt, soll von einem Geschäftsmann, der das von Faber geleitete Kulturhaus renovierte, 6.600 Euro Schmiergeld erpresst haben. Faber bestreitet dies.

Anti-Putin-Demonstranten. Zu den im Westen unbekannten Opfern politischer Justiz zählt auch der junge Moskauer Antifaschist Aleksej Gaskarow, der auf einer Anti-Putin-Demonstration am 6.Mai 2012, einen Tag vor dem Amtsantritt des russischen Präsidenten, teilnahm. Da die Polizei den Zugang zum Bolotnaja-Platz, wo die Kundgebung stattfinden sollte, ohne Absprache mit den Organisatoren der Demonstration verengte, kam es vor den Metalldetektoren zu einer Schlägerei, bei der 400 Menschen festgenommen wurden. 27 Personen sitzen nun wegen des sogenannten Bolotnaja-Verfahrens in Untersuchungshaft oder stehen unter Hausarrest.

Ihnen wird „Teilnahme“ oder das „Anzetteln von Massenunruhen“ vorgeworfen. Sechs der Inhaftierten wurden im Zuge der Amnestie vom Dezember 2013 freigelassen. Gaskarow, dem Gewaltanwendung gegen Polizisten vorgeworfen wird, sitzt weiter in Haft. Der Antifaschist bestreitet die Vorwürfe und verweist darauf, dass er selbst von einem Polizisten einen Knüppel ins Gesicht bekam, seine Anzeige aber abgewiesen wurde.

Waisenkinder.
Opfer einer Politik, die sich vor allem an Begriffen wie Patriotismus und Staatlichkeit orientiert, konkrete Schicksale von Menschen aber oft aus dem Blick verliert, sind auch die russischen Waisenkinder, für die neue Eltern in den USA bereits Adoptionsanträge gestellt haben. Durch ein von der Duma im Dezember 2012 beschlossenes Gesetz, das die Adoption von russischen Kindern durch US-Familien verbietet, müssen nun viele Waisen darauf hoffen, dass bei russischen Familien die Bereitschaft zur Adoption von Waisen endlich zunimmt.

Homosexuelle.
Als Putin gestern von einer freiwilligen Helferin der Winterspiele in Sotschi gefragt wurde, warum die Kombination der Freiwilligen in den Regenbogenfarben gehalten sei, gab sich Wladimir Putin betont locker. Natürlich würde man in Sotschi keine Homosexuellen „jagen“, betonte Putin mit legerer Geste. Aber die Homosexuellen sollten „die Kinder in Ruhe lassen“. Russland würde die Gesetze und Traditionen anderer Staaten achten, also müssten diese Staaten auch Russlands Traditionen achten.

Das russische Gesetz, das Propaganda für Homosexualität unter Minderjährigen verbietet, basiert auf der von kirchennahen Kreisen immer wieder vorgetragenen Behauptung, dass Homosexualität und Pädophilie ein und dasselbe sind. Nachdem die Duma im Juni 2013 das neue Gesetz gegen die Werbung für Homosexualität verabschiedete, brach in Russland eine Welle der Gewalt gegen Homosexuelle los.

Im Internet tauchten Videos auf, auf denen ein angeblich Homosexueller nachts auf einem Friedhof ein großes Holzkreuz tragen musste. Im Mai 2013 wurde einem Homosexuellen auf einem Kinderspielplatz in Wolgograd, dem früheren Stalingrad, eine Bierflasche in den Hintern eingeführt; der Angegriffene starb. Im November 2013 wurde die Aids-Beratungsstelle LaSky in St. Petersburg von zwei Maskierten mit Baseballschlägern überfallen. Zwei Menschen wurden verletzt, einer verlor sein Auge. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen „Hooliganismus“ auf.

Öffentliche Kundgebungen der Homosexuellenszene in Russland sind faktisch nicht möglich, weil sie nicht erlaubt werden oder weil Gewalttätige mit Rufen wie „Ungeziefer“ und „Parasiten“ über die Aktivisten herfallen.

Arbeitsmigranten. Die feindliche Stimmung in Russland gegenüber Arbeitsmigranten aus dem Kaukasus und den ehemaligen Sowjetrepubliken in Mittelasien äußert sich immer häufiger in sogenannten Volksaufmärschen. Oft kommt es zu diesen Aufmärschen einfacher Bürger nach dem Tod eines Russen bei einem Alltagskonflikt mit einem Migranten. Regierungsnahe Medien verbreiten ungeprüft die Behauptungen von Politikern und Beamten, die Arbeitsmigranten seien für den Großteil der Kriminalität in Moskau verantwortlich.

Diese Vorwürfe werden von Moskauer Menschenrechtlern bestritten. Fehlende staatliche Toleranzprogramme und ein grauer Arbeitsmarkt, auf dem Migranten dominieren, haben dazu geführt, dass sich die sogenannten Gastarbeiter aus Zentralasien und Händler aus dem Kaukasus in Moskau wie Aussätzige fühlen. Im Vorjahr nahm die Moskauer Polizei bei Razzien auf Moskauer Märkten Tausende von Händlern fest, denen vorgeworfen wurde, sie hätten keine legalen Aufenthaltspapiere. Für 600 Arbeitsmigranten – vor allem Vietnamesen –, die in einer unterirdischen Kleiderfabrik in Moskau im August festgenommen wurden, wurde im Nordosten Moskaus das erste Zeltlager für illegale Migranten unter freiem Himmel errichtet.

NGOs.
Im November 2012 verabschiedete die russische Regierung ein Gesetz, nach dem sich NGOs, die Geld aus dem Ausland bekommen und sich „politisch betätigen“, als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen. Der Begriff „Agent“ hat in Russland eine negative Bedeutung. Bis zum Juli 2013 wurden 1000 NGOs überprüft. 50 Organisationen erhielten eine Verwarnung. Zehn Organisationen mussten sich vor Gericht verantworten, fünf wurden zu Strafen verurteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2014)

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