Darstellung von Nazi-Symbolen: Politikerin klagt Wikipedia

Screenshort von diepresse.com
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Die deutsche Linken-Politikerin Katina Schubert erhebt den Vorwurf, dass Wikipedia ein "wenig kontrollierbares Einfallstor für rechte und rechtsextreme Ideologien" ist. Wikipedia reagiert erbost.

Die stellvertretende Vorsitzende der "Linken" Deutschlands, Katina Schubert, klagt das Internetlexikon Wikipedia. Der Grund für die Strafanzeige ist die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole. Wie sie am Donnerstag in Berlin mitteilte, will sie damit verhindern, dass in Zukunft "über das rechtliche Maß hinaus" NS-Quellen zitiert werden: "Meine Anzeige soll die Betreiber zwingen, bei Beibehaltung der offenen Struktur politische und ethische Standards einzuführen, die es Nazis unmöglich machen, ihren braunen Müll als lexikalisch wertvolles Wissen auszugeben und im Netz zu verbreiten", erklärte Schubert.Die Struktur von Wikipedia - jeder und jede kann einen "Beitrag zur weltweiten Wissensenzyklopädie" leisten - macht es zu einem "wenig kontrollierbaren Einfallstor für rechte und rechtsextreme Ideologen". Schubert zeigte sich besorgt, dass Rechtsextreme Wikipedia und andere zivilgesellschaftliche Strukturen zu dominieren versuchen. Die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wie der Hitlerjugend seien den Linken zufolge "qualitativ und quantitativ" zu stark vertreten. Sie fordert von den Grafikern von Wikipedia, dass Nazi-Symbole nicht einfach für Propaganda-Zwecke weiterverwendet werden können.

Der Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland, Arne Klempert, reagiert erbost: Schubert habe die Pressemitteilung herausgegeben, ohne sich zuvor mit der Wikipedia-Mutterfirma Wikimedia in Verbindung zu setzen. Schubert konterte, dass sie Wikimedia nicht kontaktieren habe können, da ihre Mitarbeiter keine Adresse der Firma gefunden hätten.

Für Klempert sind die Vorwürfe nicht haltbar. Er betonte, dass unklar bleibe, worauf sich die Anzeige beziehe; Schubert werfe "Nebelkerzen". Klempert verglich das Vorgehen der Linken-Politikerin in der "Süddeutschen" mit einer Aktion der Staatsanwaltschaft Stuttgart: Diese hatte einen Versandhändler verklagt, weil dieser Anti-Nazi-Symbole mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkauft hatte. Der Bundesgerichtshof hat ihn schließlich mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit freigesprochen.

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