Türkei: Verfassungsgericht lehnt Verbot der AKP ab

Recep Tayyip Erdogan
Recep Tayyip Erdogan(c) AP
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Die Richter strichen der Regierungspartei von Ministerpräsident Erdogan die staatliche Finanzierung. Das vom Staatsanwalt geforderte Verbot wurde aber abgelehnt - dafür fehlte eine Stimme.

Die türkische Regierungspartei AKP kann bestehen bleiben. Das Verfassungsgericht hat ein Verbot der Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan abgelehnt. Dies teilt das Gericht am Mittwoch mit. Allerdings wurde der Partei die staatliche Finanzierungshilfe gestrichen.

Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Die elf türkischen Verfassungsrichter stimmten zwar mit sechs zu fünf Stimmen für ein Parteiverbot - für ein Verbot wären aber sieben Ja-Stimmen erforderlich gewesen.

Islamistische Tendenzen vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft hatte im März einen Verbotsantrag gegen die AKP eingebracht. Sie warf ihr vor, die Türkei in einem islamistischen Staat umwandeln zu wollen. Darüberhinaus forderte sie ein fünfjähriges Verbot der politischen Betätigung für Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül und 69 weitere AKP-Mitglieder. Die Anklage berief sich in erster Linie auf Äußerungen Erdogans. Der Regierungschef hatte gefordert, das Kopftuch als religiöses und politisches Symbol in den Hochschulen zuzulassen.

Die AKP wies die Vorwürfe zurück und verwies auf Reformen, die eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union ermöglichen sollen. Die Regierungspartei hatte bei den Wahlen im vergangenen Jahr 47 Prozent der Stimmen erhalten.

Wäre die Partei verboten worden, hätten Erdogan, Gül und die anderen AKP-Führungskräfte sich fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen. Dann wären auch Neuwahlen nötig geworden.

Das Verbotsverfahren war der vorläufige Höhepunkt in dem Konflikt zwischen den Justiz und Militär bestimmenden säkularen Kreisen und der AKP, deren Mitglieder fromme Muslime sind und Verbindungen zur islamischen Bewegung in der Türkei haben.

Das türkische Verfassungsgericht hat seit seiner Gründung 1963 zwei Dutzend Parteien verboten.

(Ag./Red.)

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