Aus für Chef der UN-Kommission zu Gaza-Krieg

ITALY NETANYAHU
ITALY NETANYAHU(c) EPA (Maurizio Brambatti)
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Kanadier William Schabas tritt nach Vorwürfen aus Israel zurück. Genf will jetzt über einen neuen Vorsitzenden beraten.

Genf/Bonn/New York. Es war ein kurzes Statement, das der Vorsitzende des UN-Menschenrechtsrates in Genf am Dienstag an die Presse schickte. Darin teilte der deutsche Diplomat Joachim Rücker mit, dass der Chef der UN-Untersuchungskommission zum Gaza-Krieg, der Kanadier William Schabas, sein Amt niedergelegt habe. Der Rücktritt folge auf eine schriftliche Aufforderung Israels, Schabas wegen eines „Interessenkonflikts“ zu entlassen.

Gemeint war damit ein Rechtsgutachten, das Schabas laut dem israelischen Schreiben im Jahr 2012 im Auftrag der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO erstellt und für das er 1300 US-Dollar bekommen haben soll. Von Anfang an hatte die israelische Regierung starke Vorbehalte gegen die Ernennung von Schabas geäußert und ihm Voreingenommenheit vorgeworfen.

Nach dem Rücktritt forderte Israels Premier, Benjamin Netanjahu, die Untersuchung müsse insgesamt zu den Akten gelegt werden. Aus Genf hieß es dagegen, es werde jetzt über einen neuen Vorsitzenden beraten. Erwartet wurde der Bericht ursprünglich im März. Bereits die Untersuchung des Gaza-Krieges 2009 durch den Südafrikaner Richard Goldstone – einen ehemaligen Chefankläger für die UN-Tribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda – war von Israel heftig kritisiert worden.

Vorwürfe gegen Vatikan

Starke Vorwürfe erhob am Dienstag in einer anderen Thematik ein früherer Kollege Goldstones, der deutsche Jurist Wolfgang Schomburg, ein früherer Richter in den oben genannten UN-Tribunalen. Er warf dem Vatikan vor, katholische Priester zu lang geschützt zu haben, die in den Völkermord in Ruanda von 1994 „schwer verwickelt waren“. Auch sie hätten sich eigentlich vor dem Ruanda-Tribunal verantworten müssen, sagte er dem „Badischen Tagblatt“. „Leider hat der Vatikan sie noch lang hinterher gedeckt.“ (red./ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2015)

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