Berlusconi und der Fluch des Bunga Bunga

(c) Reuters
  • Drucken

Die Mailänder Staatsanwälte wollen die Callgirl-Affäre rund um Silvio Berlusconi neu aufrollen.

Rom. Auch wenn Silvio Berlusconi gerade die Strafe für Steuerbetrug in einem Altersheim abgearbeitet hat, so war der Dienstag danach noch einmal von Ungewissheit geprägt: In oberster Instanz nahmen sich die Kassationsrichter den „Fall Ruby“ vor – den Bunga-Bunga-Prozess –, bei dem Berlusconi 2013 zu sieben Jahren Haft verurteilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen worden war.

Die entscheidenden Fragen lauteten: Hat Berlusconi, als er die damals minderjährige Marokkanerin Ruby zu bezahlten Sexspielen oder regelrechter Prostitution empfing, ihr wahres Alter gekannt? Und als er den Mailänder Polizeichef – per Nottelefonat von einem Staatsbesuch in Paris aus – drängte, die „Nichte des ägyptischen Staatschefs Mubarak“ laufen zu lassen: War das ungebührlicher Druck, Erpressung im Amt? Auf beide Fragen hatte die erste Gerichtsinstanz mit Ja, die zweite aber mit Nein geantwortet. Und diesen Dienstag standen Italiens oberste Richter vor der Wahl, entweder den Freispruch zweiter Instanz zu bestätigen oder den Prozess zur Neuverhandlung ans Appellationsgericht zurückzuverweisen.

Schweigegeld für Ruby

Ein neues Licht auf den Fall Ruby werfen nun die Mailänder Staatsanwälte, die dem Verdacht der Zeugenbeeinflussung durch Berlusconi nachgehen. Sie haben – nach eigenem Bekunden – nicht nur Beweise dafür gefunden, dass der Ex-Cavaliere seine jungen Frauen „bis vor Kurzem“ mit bis zu mehreren tausend Euro monatlich versorgte, sondern auch dafür, dass gerade Ruby in Mexiko viel Geld investiert hat, um sich Lokale und Wohnhäuser zu kaufen. Sie selbst hat früher einmal geprahlt, Berlusconi habe ihr 4,5 Millionen Euro „Schweigegeld“ versprochen. So furchtbar übertrieben, meinen die Staatsanwälte heute, war das wohl nicht. (pk)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.