In Italien festgenommener Österreicher auf freiem Fuß

Italienisches Gericht verfügt Haftentlassung im Fall Ünal E. Das Auslieferungsverfahren wird aber fortgesetzt.

Der am 7. März in Mestre bei Venedig festgenommene österreichische Staatsbürger Ünal E. ist am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden, wie das österreichische Außenministerium bestätigte. Das Verfahren in Italien über eine Auslieferung an die Türkei wird aber fortgesetzt.

Das Gericht folgte einer Aufforderung des italienischen Justizministers Andrea Orlando. Dieser hatte von den österreichischen Behörden die Bestätigung erhalten, dass Ünal E. in Österreich Flüchtlingsstatus genieße. Der 45-Jährige habe bereits das Gefängnis in Venedig verlassen und wird am Mittwochabend nach Tirol zurückkehren, berichtete sein Anwalt Nicola Canestrini.

Der 45-Jährige, der in Tirol lebt und als Orthopäde in einer Klinik im bayrischen Rosenheim arbeitet, war während seines Urlaubs mit seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Töchtern von Anti-Terror-Einheiten der italienischen Polizei festgenommen worden. Grundlage war ein von der Türkei beantragter internationaler Haftbefehl.

Dem türkischen Arzt, der in Österreich 2002 politisches Asyl und 2005 die Staatsbürgerschaft erhalten hatte, wird vorgeworfen, vor rund zwanzig Jahren an Anschlägen der  linksextremen Gruppierung DHKP-C in Ankara beteiligt gewesen zu sein. Deswegen wurde er 1999 zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sein Anwalt betonte vor Gericht, dass sein Mandant von der Türkei politisch verfolgt werde. "Im Gefängnis in der Türkei ist er schwer gefoltert worden, er kann nicht ausgeliefert werden." E. habe als Student lediglich an Demonstrationen teilgenommen. 

Ein Gericht in Venedig wird im Mai aufgrund von Dokumenten, welche die türkischen Justizbehörden geliefert haben, entscheiden, ob Ünal E. ausgeliefert werden soll oder nicht. Sollte sich das Gericht für die Auslieferung aussprechen, würde Ünal E. wieder die Haft drohen, sollte er nach Italien zurückkehren. Daher überlegt der Anwalt, in Italien die Anerkennung des Flüchtlingsstatus seines Mandanten zu beantragen. "Das werde ich mit Ünal E. jetzt besprechen", meinte der Anwalt. Die am Donnerstag geplante Haftprüfung vor dem Gericht in Venedig wurde nach der Freilassung abgesagt.

(APA/red)

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