Anzeige wegen BND-Affäre

Geheimdienste. Innenressort fordert Aufklärung.

Wien. Eine Fußnote der „Bild am Sonntag“ hat nun ein juristisches Nachspiel zwischen Österreich und Deutschland. Der heimische Verfassungsschutz, das erfuhr „Die Presse“ am Dienstag aus Kreisen des Innenressorts, wird demnächst Anzeige wegen der aktuellen BND-NSA-Affäre bei der Staatsanwaltschaft einbringen.

Der Vorwurf lautet auf „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ (§ 256 StGB). Wer einen solchen betreibt oder unterstützt, ist mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Die Anzeige ist jedoch auch ein Formalakt.

„Bild“ hatte behauptet, dass ein von BND und NSA benutztes Suchwort („Bundesamt“) gezielt den E-Mail-Verkehr österreichischer Behörden abgreifen sollte. Allerdings bestehen daran auch Zweifel. Tatsächlich passt das Suchwort nämlich nicht in die gängigen Adressschemata österreichischer Behörden.

Dennoch muss der Staatsschutz derartigen Hinweisen nachgehen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist logische Konsequenz. Mittels Amtshilfe sollen nun weitere Ermittlungsschritte in Deutschland gesetzt werden. (awe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2015)

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