Schweiz erwägt Einwanderungsstopp für EU-Bürger

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Immer mehr Deutsche ziehen aus Arbeitsgründen in die Schweiz - gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit. Der Bundesrat könnte die "Schutzklausel" einführen, die die Einwanderung von EU-Bürgern stark einschränkt.

Immer mehr Deutsche ziehen aus Arbeitsgründen in die Schweiz. Vergangenes Jahr stieg die Zahl der deutschen Staatsangehörigen auf eidgenössischem Boden um 16 Prozent auf 233.352 an. In Zürich bilden die Deutschen inzwischen die mit Abstand größte Ausländergruppe.

Aufgrund der Wirtschaftskrise sind jedoch auch die Arbeitslosenzahlen bedrohlich angestiegen. In der Schweizer Regierung werden immer wieder Forderungen laut, die Zuwanderung der Deutschen zu stoppen. Eine Abschiebung der bereits mit einer Schweizer Arbeitsgenehmigung ausgestatteten deutschen Mediziner, Banker, Anwälte, Werber oder Journalisten ist nicht möglich: EU-Bürger sind in der Schweiz rechtlich mit den einheimischen Arbeitskräften praktisch gleichgestellt. Unternehmen gehen in letzter Zeit aufgrund der Wirtschaftskrise jedoch verstärkt dazu über, Ausländer zu entlassen.

Schweizer Medien berichteten am Wochenende, dass der Bundesrat nun einen Einwanderungsstop für Deutsche und andere EU-Bürger in Betracht ziehen würde. Der "Spiegel" berichtet: "Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU darf die Schweiz unter bestimmten Bedingungen die Schutzklausel - auch Ventilklausel genannt - ausrufen und damti dei Einwanderung einschränken. Und zwar dann, wenn die Immigration ein Jahr lang um zehn Prozent höher lag, as der Durchschnitt der drei Vorjahre." Dies ist nun der Fall.

Entscheidung verschoben

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Entscheidung über die Verhängung der Klausel vorerst verschoben wurde. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wurde mit weiteren Untersuchungen zu der Thematik beauftragt.

Betroffen wären nur die 15 "alten" EU-Staaten, die Einwanderung aus den acht Staaten, die durch die Osterweiterung zur EU stießen, ist ohnedies begrenzt. Bei Einsatz der Schutzklausel könne die Einwanderung von Deutschen - und auch Österreichern - in den kommenden zwei Jahren auf den Durchschnitt der Vorjahre plus fünf Prozent begrenzt werden.

Die Übergangsregelung für den Zugang von Arbeitssuchenden aus den acht EU-Ländern der Osterweiterung wurde kürzlich bis April 2011 verlängert. Für diesen Personenkreis gilt weiterhin, dass ein Schweizer Arbeitsuchender Vorrang hat.

Folgen wären gering

Die Folgen eines Aufnahmestopps wären vergleichsweise gering: Die Schweiz ist aus arbeits- und steuerrechtlichen Gründen immer noch favorisiertes Auswanderungsland vieler EU-Bürger - sein Beginn der Wirtschaftskrise ist die Auswanderungslust der Bürger jedoch sowieso stark zurückgegangen.

(Red. )

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