Firtasch: Schriftliche Entscheidung des Landesgerichts liegt vor

Beim Auslieferungsverfahren wird das Oberlandesgericht Wien über Berufung entscheiden. Der Oligarch kündigte die Heimkehr in die Ukraine an.

Mehr als fünf Monate, nachdem das Straflandesgericht Wien die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch in die USA abgelehnt hat, ist dieser Tage die schriftliche Gerichtsentscheidung den Verfahrensparteien zugestellt worden. Dies erklärt eine Gerichtssprecherin gegenüber der APA. Firtasch hatte kürzlich angekündigt, nach Erhalt des Erkenntnisses in die Ukraine zurückzukehren.

Nach der Zustellung des schriftlichen Erkenntnisses hat die Staatsanwaltschaft Wien nun zwei Wochen Zeit, ihre bei der Gerichtsverhandlung am 30. April 2015 bereits angemeldete Beschwerde schriftlich bei dem für die Berufung zuständigem Oberlandesgericht Wien einzureichen. Danach haben auch Firtaschs Anwälte ebenso zwei Wochen lang die Gelegenheit, dieser Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu entgegnen. Es wird damit gerechnet, dass das Oberlandesgericht Wien in der ersten Jahreshälfte 2016 eine rechtskräftige Entscheidung im Fall der Auslieferung fällen wird. Die erstinstanzliche Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts selbst ist bisher nicht rechtskräftig.

Rekordkaution bezahlt

Das Straflandesgericht Wien hatte im April 2015 Dmytro Firtaschs Auslieferung in die USA mit einer "auch politischen Motiviertheit" der Strafverfolgung gegen den ukrainischen Oligarchen abgelehnt. Der Österreich-affine Firtasch, dem US-Behörden Korruption im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Indien vorwerfen, war nach einem US-Haftbefehl im März 2014 in Wien-Wieden verhaftet worden. Nach Bezahlung einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro war er auf freien Fuß gesetzt worden und hatte sich seit damals in Österreich aufgehalten.

Nunmehr, so kündigte Firtasch gegenüber der ukrainischen Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine Anfang Oktober 2015 an, dürfte der Ukrainer erstmals wieder in seine Heimat zurückkehren: "Sobald meine Anwälte die Gerichtsentscheidung bekommen, fahre ich nach Hause", hatte der Oligarch erklärt.

Während einer mehr als anderthalbjährigen Abwesenheit hatten Unternehmen von Dmytro Firtasch in der Ukraine zunehmend mit Problemen zu kämpfen. Abgesehen von Verlusten, die mit der Annexion der Krim, dem Krieg in der Ostukraine und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in seinem Heimatland zu tun haben, waren in den vergangenen Monaten auch ukrainische Behörden gegen seine Firmen vorgegangen. Die von ihm kontrollierte Nadra-Bank wurde bereits im Februar 2015 von der ukrainischen Nationalbank unter Zwangsaufsicht gestellt und wird nunmehr liquidiert.

Das ukrainische Innenministerium hatte zudem im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens seit April 2015 Vermögen von Firtasch-Beteiligungen beschlagnahmen lassen. In der ukrainischen Gerichtsdatenbank finden sich bereits 91 Entscheidungen mit Bezug auf dieses Verfahren. Vertreter des Oligarchen hatten die betreffenden Ermittlungen ihrerseits als "fabriziert" bezeichnet und von einer Strafverfolgung aus politischen Motiven geschrieben, hinter der die "Volksfront"-Partei von Innenminister Arsen Awakow und Premierminister Arsenij Jazenjuk stehe.

(APA)

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