EU-Kommission: Verbot für Waffendeals im Internet

(c) EPA (Zurab Kurtsikidze)
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Die Brüsseler Behörde schlägt Verkaufsverbot für Kalaschnikows und strengere Regeln beim Handel mit Waffenkomponenten vor.

Brüssel. Nationale Sicherheit ist zwar – wie der Name schon sagt – Sache der EU-Mitgliedstaaten, doch bei der Bekämpfung des Terrorismus leistet die EU-Kommission eine unterstützende Funktion: Am gestrigen Mittwoch präsentierte die Brüsseler Behörde einen Fahrplan zur Eindämmung des Handels mit Schusswaffen, der auf europäischer Ebene durch eine Richtlinie aus dem Jahr 2008 geregelt wird. Der Kommissionsvorschlag, dem Rat und Europaparlament zustimmen müssen, zielt vor allem darauf ab, den Zugang zu militärischen Waffen wie Sturmgewehren zu erschweren bzw. verunmöglichen.

Nach Ansicht von Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Inneres, gibt es im bestehenden Regelwerk mehrere Schwachstellen, die Gewalttätern in die Hände spielen. Erstens können bis dato semiautomatische Feuerwaffen (wie jene Kalaschnikow-Gewehre, die von den Attentätern von Paris verwendet wurden) in Teilen der EU legal erworben werden – mit der Novelle der EU-Richtlinie soll dies nicht mehr möglich sein. Schwachstelle Nummer zwei sind deaktivierte, also in ihre Einzelteile zerlegte Waffen: Ihre Komponenten können derzeit problemlos weiterverkauft – und wieder zusammengesetzt – werden. Bieńkowska wies gestern darauf hin, dass eine der Waffen, die vor wenigen Monaten beim versuchten Attentat auf den Schnellzug Amsterdam–Paris zum Einsatz kommen sollte, aus derartigen Komponenten zusammengesetzt war.

Registrierpflicht für Sammler

Der Plan der Brüsseler Behörde sieht nationale Register für deaktivierte Waffen und ihre Besitzer vor – auch Sammler, die bis dato bevorzugt behandelt wurden, müssen in Hinkunft dieselben Genehmigungen einholen wie Privatpersonen. Generell strebt die Kommission eine bessere Rückverfolgbarkeit von im Umlauf befindlichen Waffen an. Informationen über Schusswaffen sollen in den nationalen Registern bis zu ihrer endgültigen Zerstörung gespeichert bleiben – bisher gilt eine Frist von 20 Jahren. Diese Registrierpflicht wird übrigens auch auf Signalwaffen (also Leuchtpistolen etc.) ausgeweitet, da diese zu Schusswaffen umgebaut werden können. Und zu guter Letzt soll auch der Handel mit Waffen, Waffenkomponenten und Munition im Internet verboten werden.

Inwieweit dieses Maßnahmenpaket, das nach Kommissionsplänen im Juli 2016 in Kraft treten soll, Erfolge zeitigt, bleibt abzuwarten. Kommissarin Bieńkowska wies gestern jedenfalls darauf hin, dass es „hundertprozentige Sicherheit“ nicht geben kann. Avramopoulos, dessen Agenda auch die Flüchtlingsthematik umfasst, warnte davor, Flüchtlinge mit Terroristen zu vermischen – ansonst „werden wir genau diejenigen Ängste schüren, die Psychosen schaffen, die diese Verbrecher in uns wecken wollten“.

Noch im Arbeitsstadium ist ein EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels. (la)

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2015)

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