Polen: Die Unterwerfung des Verfassungsgerichts

Jarosław Kaczyński, Chef der Regierungspartei PiS.
Jarosław Kaczyński, Chef der Regierungspartei PiS.(c) REUTERS (KACPER PEMPEL)
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Mit einer Gesetzesnovelle will die konservative Regierung in Polen der obersten Hüterin der Demokratie die Zähne ziehen.

Warschau. Zwei Tage lang rangen Regierungspartei und marginalisierte Opposition in Polen in einer Sondersession des Sejm um die Zukunft des Verfassungsgerichts. Denn wie Regierungschef Viktor Orbán in Ungarn will sich auch Polens starker Mann, Jarosław Kaczyński, nach dem Erdrutschsieg seiner Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die oberste Hüterin der bisher demokratischen Verfassung des Landes unterwerfen. Dazu hatte die PiS-Premierministerin, Beata Szydło, bereits eine Woche nach Regierungsübernahme eine Reihe umstrittener Gesetzesnovellen einreichen lassen. Demonstrationen halfen genauso wenig wie Proteste von Rechtsgelehrten und des Helsinki-Komitees für Menschenrechte: In der zweiten Lesung vom Montag verschärfte die PiS-Parlamentsmehrheit ihr neues Verfassungsgesetz noch zusätzlich.

Die Abstimmung am Dienstag schien dank der klaren Abgeordnetenmehrheit von Kaczyńskis Regierungspartei PiS, die erstmals seit der Wende von 1989 auf keinen Koalitionspartner angewiesen ist, nur noch eine Formsache. Allerdings versuchte die Opposition bis zuletzt, das Votum durch zahlreiche Wortmeldungen zu torpedieren und auf die erste Sitzung im neuen Jahr zu verschieben.

Das Gesetz soll sofort in Kraft treten und nicht wie bisher einen Monat ruhen, um noch einmal auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden zu können. Damit will Polens neue Rechtsregierung verhindern, dass sich das alte Verfassungsgericht noch über das neue Gesetz äußern kann. Künftig sollen Polens oberste Verfassungshüter laut der Ende Oktober abgewählten rechtsliberalen Bürgerplattform (PO) nicht mehr unabhängig sein, sondern zu willfährigen Vollstreckern der Regierungsmacht verkommen. Sie sollen nicht mehr die Verfassung schützen, sondern dabei helfen, diese auszuhöhlen. Darauf deuten einige umstrittene Neuerungen hin. So soll das nötige Quorum derart erhöht werden, dass nur noch selten genügend Verfassungsrichter zusammenkommen dürften. Genügten bisher fünf von 15 Richtern, so müssen es künftig 13 sein. Auch können diese das Urteil nicht mehr durch eine einfache Mehrheit fällen, sondern brauchen dazu eine Zweidrittelmehrheit. Die Anrufungen werden überdies nicht mehr wie bisher nach Wichtigkeit, sondern strikt nach Klageeingang behandelt.

Dies alles führt laut den meisten polnischen Experten dazu, dass allfällig wegen Verfassungszweifeln eingereichte Gesetze der neuen PiS-Regierung jahrelang auf ihre Prüfung warten müssten. Kommt es dennoch dazu, so will sich die PiS offenbar durch eine Reihe weiterer Regeln die parteipolitische Gefolgschaft der Verfassungsrichter gewährleisten. So können unbotmäßige Verfassungsrichter neuerdings auf Antrag der Parlamentsmehrheit, des Justizministeriums oder des Staatspräsidenten (bis zu den 2019 fälligen Wahlen sind alle drei Gremien fest in PiS-Hand) abgesetzt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2015)

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