Abrechnungsschwindel: 26 Monate für Linzer Ex-Primar

Symbolbild. Im Landesgericht Linz ist ein Prozess gegen einen Linzer Ex-Primar zu Ende gegangen.
Symbolbild. Im Landesgericht Linz ist ein Prozess gegen einen Linzer Ex-Primar zu Ende gegangen.(c) APA/HARALD DOSTAL
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Das Gericht beziffert den Schaden auf Kosten der Mitarbeiter des Primars mit mehr als 450.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Ein Ex-Primar eines Linzer Krankenhauses ist am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs zu 26 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem muss er den geschädigten Ärzten insgesamt 88.000 Euro zahlen. 450.000 Euro, die auf seinem Konto beschlagnahmt worden waren, wurden für verfallen erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem 59-Jährigen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Privatpatienten-Honoraren auf Kosten seiner Mitarbeiter vor. Der Schaden soll laut Staatsanwaltschaft mindestens 700.000 Euro betragen, das Gericht bezifferte ihn im Urteil mit mehr als 450.000. Der Mediziner hatte die Vorwürfe bestritten.

Sonderklasse-Gebühren nicht weitergegeben

Im Fokus des Verfahrens standen die Sonderklasse-Gebühren, die nach einem spitalsintern festgelegten Schlüssel dem Primar und den behandelnden Oberärzten zustünden. Der Mediziner soll sie nicht vereinbarungsgemäß an alle Mitarbeiter abgerechnet haben, lautet der Vorwurf. Nach einer Beschwerde von Ärzten kam der Fall ins Rollen, eine Untersuchung wurde eingeleitet. Im Oktober 2013 wurde der Mediziner zunächst fristlos entlassen. Das bekämpfte er vor dem Arbeitsgericht. Später einigte man sich auf eine einvernehmliche Kündigung.

Laut Staatsanwaltschaft sei bei einer Besprechung im Jahr 2006 eine mündliche Vereinbarung zwischen Ärzten und Primar über den Aufteilungsmodus getroffen worden. An diese habe sich der Mediziner aber nicht gehalten. Er habe von 2006 bis 2013 neben seinem Gehalt 6,8 Mio. Euro an Sonderklasse-Gebühren kassiert. Die Mitarbeiter habe er aber "über Jahre hinweg über seine Bereitschaft getäuscht", die Schlüssel einzuhalten, sagte die Staatsanwältin.

"Ich bin kein Betrüger"

Nach Meinung der Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, sei die Einigung aber nichtig, weil sie der Dienstordnung des Spitals widerspreche. "Für mich ist keine Vereinbarung zustande gekommen", sagte der Ex-Primar in seinem Schlusswort. "Ich bin kein Betrüger." Er habe auch bereits Geld zurückgezahlt, weil er seine Position retten wollte.

Das Gericht sah dennoch einen "auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Vorsatz". Der Mediziner habe den untergebenen Ärzten wahrheitswidrig vorgegeben, er werde sich an eine mündliche Vereinbarung zur Aufteilung der Gelder halten, habe es aber nicht getan. Ausschlaggebend sei nicht, ob die Vereinbarung arbeitsrechtlich korrekt ist, sondern, dass sich die Mitarbeiter darauf verlassen hätten.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Oliver Schoßwohl hielt dafür 26 Monate für angemessen. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit und die teilweise Rückzahlung gewertet, als erschwerend u.a. der hohe Betrag und der lange Tatzeitraum. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA)

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