EU-Kreise: Kein Verfahren der Kommission gegen Polen

Einem Insider zufolge will die EU-Kommission vorerst kein Verfahren zur Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit einleiten. Ein Medienverband äußert seine Besorgnis über das "repressive" Mediengesetz.

Die EU-Kommission wird einem Insider zufolge vorerst kein offizielles Verfahren gegen Polen zur Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit einleiten. Stattdessen dürfte die Regierung in Warschau zunächst aufgefordert werden, die umstrittenen Gesetze zur Reform des Verfassungsgerichts und der Medien näher zu erläutern, sagte ein hochrangiger EU-Vertreter am Montag.

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte berichtet, dass die Brüsseler Behörde am Mittwoch erstmals in die vertiefte Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Land eintreten will. Der Chefsprecher der EU-Kommission sagte, die EU-Kommissare würden am Mittwoch eine Orientierungsdebatte über das Thema führen: "Diese Diskussion soll als Grundlage dienen, in einem konstruktiven Dialog die Situation eingehender mit den polnischen Behörden bewerten zu können."

Die EU-Kommission hat seit 2014 die Möglichkeit, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Land genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollten in dem mehrstufigen Verfahren Verstöße festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im EU-Rat. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat aber bereits angekündigt, eine solche Entscheidung gegen Polen, die einstimmig fallen müsste, nicht mitzutragen.

Medienverband zeigt sich besorgt

Die Europäischen Allianz der Nachrichtenagenturen (EANA) warnt vor dem "repressivem" Mediengesetz in Polen, das die neue nationalkonservative Regierung am Freitag im Eilverfahren beschloss. EANA-Generalsekretär Erik Nylen zeigte sich heute, Montag, in einer Erklärung besorgt über Pläne für eine geänderte Rechtsgrundlage und eine mögliche Beschneidung der Unabhängigkeit der im Staatsbesitz befindlichen Nachrichtenagentur PAP.

Das neue Mediengesetz sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Medien in "nationale Kulturinstitute" umgewandelt werden. Statt des Rundfunkrats (KRRiT) soll der Minister für das Staatsvermögen künftig über die Besetzung und Abberufung der Vorstands- und Aufsichtsgremien entscheiden. Kritiker sehen dahinter die Absicht, die Sender stärker unter die Kontrolle der Regierung zu bringen.

Die EANA appelliert an die Regierung in Warschau, die Unabhängigkeit der PAP als unparteiischer und glaubwürdiger Nachrichtendienst auch in Zukunft sicherzustellen. Dafür müsse es transparente rechtliche Rahmenbedingungen geben.

(APA/Reuters )

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