Schweizer stimmen ab: Straffällige Ausländer raus?

Die Schweizer Flagge.
Die Schweizer Flagge.REUTERS
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Die Initiative der SVP steht am Sonntag zur Abstimmung. Bei schweren Verbrechen droht Nichtschweizern sofort nach Verbüßung der Strafe der Landesverweis.

Es ist eine äußerst plakative Darstellung eines heiß umstrittenen Themas - und könnte der Schwiz das härteste Ausländergesetz in ganz Europa verschaffen: Ein weißes Schaf auf der bekannten roten Fahne mit dem Schweizer Kreuz befördert ein schwarzes Schaf mit einem kräftigen Tritt nach draußen. "JA zur Ausschaffung krimineller Ausländer", steht auf den Postern.

Sollen straffällig gewordene Nichtschweizer automatisch ausgewiesen werden? Am 28. Februar sollen die rund fünf Millionen wahlberechtigten Schweizer diese strittige Frage an den Urnen entscheiden. "Endlich Sicherheit schaffen!", fordert die rechtsnationale Schweizerische Volkspartei (SVP). Mit der von ihr initiierten "Durchsetzungsinitiative" will sie den Schweizern diese Sicherheit nun auch garantieren können.

Und tatsächlich könnte die SVP als Sieger-Partei der Parlamentswahlen im vergangenen Oktober ihren Vorstoß mit einer knappen Mehrheit durchsetzen: Ausländer sollen bei schweren Verbrechen unabhängig vom Strafmaß sofort nach Verbüßung der Strafe das Land verlassen. Bei weniger schweren Taten soll dies geschehen, wenn die Person vorbestraft war. Zur ersten Kategorie werden unter anderem Mord und Totschlag, schwere Körperverletzung, Raub, gewerbsmäßiger Betrug, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kriegsverbrechen sowie auch Betrug im Bereich der Sozialhilfe gezählt. Zur zweiten unter anderem einfache Körperverletzung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Geldfälschung.

Auch Nachkommen von Einwanderern betroffen

Gelten soll das auch für in der Schweiz geborene und aufgewachsene Nachkommen von Einwanderern, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft haben, sogenannte Secondos. Bisher können Richter in Härtefällen von Ausweisungen absehen. Mit der SVP-Initiative würden jedoch Einzelfallprüfungen und die Abwägung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung weitgehend entfallen.

Des Landes verwiesene Personen sollen unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren. Es muss eine konkrete Ausreisefrist angeordnet sowie ein Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren verhängt werden, im Wiederholungsfall von 20 Jahren. Grundsätzlich dürfen Ausweisungen in alle von der Regierung in Bern als sicher eingestuften Länder erfolgen. Unangetastet bleibt die Schweizer Verfassungsbestimmung, wonach niemand in einen Staat ausgewiesen werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer Behandlung oder Bestrafung droht.

(APA/dpa)

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