Spanien soll kein "Weltgerichtshof" mehr sein

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Spaniens Parlament stutzt der Justiz die Flügel: Spanische Richter können Menschenrechts-Verletzungen in aller Welt künftig nicht mehr uneingeschränkt verfolgen.

Die spanische Justiz kann Menschenrechtsverbrechen in aller Welt künftig nicht mehr uneingeschränkt verfolgen. Mit großer Mehrheit sprach sich das Parlament am Donnerstag dafür aus, die Kompetenzen des Nationalen Gerichtshofes in Madrid zu beschneiden. Dessen Richter sollen Verbrechen in anderen Teilen der Welt künfitg nur mehr dann verfolgen können, wenn Spanier beteiligt sind oder sich mutmaßliche Täter im Land aufhalten.

319 von 327 anwesenden Abgeordneten stimmten am Donnerstag für die endgültige Fassung eines Gesetzes, das die regierenden Sozialisten und die oppositionellen Konservativen bereits Ende Juni in erster Lesung gemeinsam beschlossen hatten. Auch der Senat hatte inzwischen zugestimmt.

"Dürfen nicht zum Weltgendarmen werden"

Gegen die universelle Gerichtsbarkeit war zunehmend Kritik aufgekommen, nachdem Richter Ermittlungen angekündigt hatten, die auch Israel und die USA einbezogen. "Wir dürfen nicht zum juristischen Weltgendarmen werden", warnte der Präsident des obersten spanischen Gerichtshofs, Carlos Divar. Juristische Grundlage für die Verfolgung internationaler Menschenrechtsverbrechen war bisher das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit bei Völkermord, Terrorismus, Folter, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Am bekanntesten sind die weltweiten Ermittlungen des Richters Baltasar Garzon, der 1998 die Festnahme des inzwischen verstorbenen chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet in Großbritannien erwirkte und auch gegen die frühere Militärjunta in Argentinien vorging.

Ein Dutzend Verfahren noch anhängig

Die Gesetzesänderung wirkt jedoch nicht rückwirkend. Am Nationalen Gerichtshof sind zurzeit ein Dutzend Verfahren aus zehn Ländern anhängig, die mit Spanien nichts zu tun haben. Dabei geht es unter anderem um Verstöße gegen die Menschenrechte in Tibet, im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba, in Burma oder in Guatemala.

(Ag.)

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