Die Kernpunkte des Schiedsabkommens

Slowenien und Kroatien haben die Beilegung ihres seit achtzehn Jahren schwelenden Grenzstreits durch einen internationalen Schiedsspruch vereinbart. Die Kernpunkte des Schiedsabkommens.

Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Artikel 2):
Der Präsident und zwei weitere Mitglieder sollen von den beiden Streitparteien aus einer von der EU-Kommission erstellen Liste von Rechtsexperten ausgewählt werden. Ljubljana und Zagreb haben 15 Tage Zeit, sich auf die drei internationalen Schiedsrichter zu einigen. Gibt es keine Einigung, obliegt die Ernennung dem Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Slowenien und Kroatien ernennen je ein weiteres Mitglied des fünfköpfigen Tribunals.

Aufgabe des Schiedsgerichts (Artikel 3):

Das Schiedsgericht soll festlegen: (a) die See- und Landgrenze zwischen Kroatien und Slowenien, (b) die Verbindung ("junction") Sloweniens mit der hohen See und (c) das Regime für die Nutzung der betroffenen Seegebiete. Können sich die Streitparteien nicht innerhalb eines Monats auf den Gegenstand des Streits einigen, verhandelt das Tribunal auf Grundlage der von Ljubljana und Zagreb vorgebrachten Dokumente, in denen die jeweiligen Ansprüche untermauert werden.

Anzuwendendes Recht (Artikel 4):
Bei der Bestimmung des Grenzverlaufs ist das Völkerrecht anzuwenden, bei den beiden anderen Punkten darüber hinaus auch die Rechtsprinzipien der Gerechtigkeit und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen, "um ein faires und gerechtes Ergebnis (...) zu erzielen".

Für Schiedsspruch relevantes Datum (Artikel 5):
Dokumente und Handlungen, die von den Parteien nach dem 25. Juni 1991 einseitig gesetzt wurden, sind für das Tribunal rechtlich nicht von Belang. Sie verpflichten keine der Seiten und können den Schiedsspruch nicht vorwegnehmen.

Verfahren (Artikel 6):
Die Parteien müssen dem Tribunal innerhalb von zwölf Monaten Memoranden mit ihrer Rechtsposition vorlegen. Innerhalb einer vom Tribunal festzusetzenden Frist können die Parteien eine Stellungnahme zum Memorandum der Gegenseite abgeben. Das Tribunal, das nach der Verfahrensordnung des Haager Ständigen Schiedsgerichtshofs verhandelt, soll Expertenmeinungen einholen und mündliche Anhörungen abhalten. Das Verfahren ist vertraulich, Verfahrenssprache ist Englisch. Das Tribunal hat seinen Sitz in Brüssel. Die anfallenden Kosten teilen sich die Parteien, die EU-Kommission wird um logistische Unterstützung des Tribunals ersucht.

Schiedsspruch (Artikel 7):
Der Spruch wird vom Tribunal durch Mehrheitsentscheidung gefällt, wobei keine abweichenden Meinungen veröffentlicht werden. "Der Schiedsspruch ist für die Parteien verpflichtend und wird eine endgültige Beilegung des Streits darstellen." Innerhalb von sechs Monaten nach dem Schiedsspruch müssen die Streitparteien alle erforderlichen Schritte, einschließlich der Anpassung der innerstaatlichen Gesetze, vornehmen, um den Spruch umzusetzen.

EU-Beitrittsverhandlungen (Artikel 8 und 9):

Kein im Rahmen der Beitrittsgespräche Kroatiens präsentiertes Dokument präjudiziert das Schiedsgericht. Slowenien zieht seine Vorbehalte in den Beitrittsverhandlungen zurück. Beide Parteien nehmen von Handlungen oder Aussagen Abstand, die die Beitrittsverhandlungen negativ beeinflussen könnten.

Stillhalteverpflichtung (Artikel 10):
Beide Parteien enthalten sich Handlungen und Aussagen, die den Konflikt verschärfen oder die Arbeit des Tribunals gefährden könnten. Das Tribunal ist ermächtigt, vorläufige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Status quo anzuordnen.

Umsetzung des Abkommens (Artikel 11):

Das Abkommen soll von beiden Seiten raschestmöglich ratifiziert werden. Alle im Abkommen genannten Fristen beginnen mit der Unterzeichnung des EU-Beitrittsvertrags Kroatiens zu laufen.

(Ag.)

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