Österreich: Kosovo-Unabhängigkeit hat Völkerrecht nicht verletzt

Albanische und Kosovo-Flagge
Albanische und Kosovo-Flagge(c) EPA (Valdrin Xhemaj)
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Österreichs Botschafter hat am Donnerstag vor dem Internationalen Gerichtshof Argumente für die Unabhängigkeit des Kosovo präsentiert. Mehr als 30 Staaten werden in Den Haag angehört.

Durch die Verkündung der Unabhängigkeit des Kosovo sind weder das Völkerrecht noch das Prinzip der Gebietseinheit verletzt worden. So hat Botschafter Helmut Tichy am Donnerstag den Standpunkt Österreichs vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erklärt. Dort läuft auf Wunsch der UNO-Vollversammlung seit Dienstag eine mehrtägige öffentliche Anhörung zur Loslösung des Kosovo von Serbien.

Im Völkerrecht gebe es keine Bestimmungen, welche eine Unabhängigkeitserklärung oder Sezession untersagen oder diese Frage regeln würden, stellte Tichy. Das Prinzip der Gebietseinheit wurde Tichys Argumentation zufolge ebenfalls nicht verletzt, weil es sich nur auf die Beziehungen zwischen Staaten beziehe. Die Abspaltung von einem Staat sei dagegen ein politischer Akt, so Tichy.

Kein Verstoß gegen UNO-Resolution

Die Unabhängigkeit stelle auch keinen Verstoß gegen die UNO-Resolution 1244 zum Kosovo vom Juni 1999 dar. In der Resolution werde eine Unabhängigkeit der früheren serbischen Provinz zwar nicht explizit erwähnt, aber auch nicht ausgeschlossen. Die Entwicklung der Ereignisse habe das Ende der in diesem Dokument definierten Übergangsphase beschleunigt, meinte Tichy. 

Am Mittwoch hatten sich bereits Albanien, Deutschland und Saudi-Arabien für die Unabhängigkeit des Kosovo ausgesprochen. Argumente dagegen präsentierte Argentinien. Nach Österreich kamen am Donnerstag Aserbaidschan und Weißrussland an die Reihe, ihre Argumente gegen die einseitige Ausrufung der kosovarischen Unabhängigkeit vorzubringen.

Anhörung auf Antrag Belgrads

Die UNO-Vollversammlung hatte den IGH auf Antrag Belgrads im Oktober 2008 mit der Anfertigung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Ersucht wurde um eine Antwort auf folgende Frage: "Steht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die vorübergehenden Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo im Einklang mit dem internationalen Recht?"

Das Gutachten, das Mitte 2010 vorliegen dürfte, ist für die UNO-Mitgliedstaaten nicht bindend, dürfte sich aber auf die weitere internationale Anerkennung des jüngsten Staates Europas bedeutend auswirken. Der Kosovo wurde bis dato von 63 Staaten anerkannt.

(APA)

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