Weltsicherheitsrat überarbeitet Sanktionenliste

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500 Einträge sind von der Änderung betroffen. Personen und Organisationen können sich jetzt über einen Ombudsmann von der Liste entfernen lassen. Österreich hat den neuen Modus maßgeblich mitentwickelt.

Personen und Organisationen mit mutmaßlichen Verbindungen zu Terroristen haben fortan die Möglichkeit, mit Hilfe einer Ombudsperson von der Liste entfernt zu werden. Das ist das Kernstück einer vom Weltsicherheitsrat am Donnerstag einstimmig angenommenen Resolution.

Als Vorsitzender des Al-Kaida/Taliban-Komitees habe Österreich maßgeblich an der Ausarbeitung eines neuen Überprüfungsmodus mitgearbeitet, sagte Botschafter Thomas Mayr-Harting nach der Sitzung des Sicherheitsrates, dem Österreich als eines der zehn gewählten Mitglieder für zwei Jahre angehört. Die noch zu benennende Ombudsperson soll künftig eine unabhängige Überprüfung von Delisting-Anträgen gewährleisten.

Mayr-Harting bezeichnete die neue Regelung als Fortschritt im Sinne von Transparenz und Fairness. "Erstmals haben auf der Liste angeführten Personen oder Unternehmen die Möglichkeit, eine unabhängige Überprüfung ihres Falles herbeizuführen," sagte er. Auf der Liste stehen etwa 40 Personen, die wahrscheinlich nicht mehr am Leben sind, und ein Dutzende von nicht mehr aktiven Organisationen. Die Gesamtzahl der auf der Liste angeführten Einträge liegt bei etwa 500.

Anträge müssen umfassender sein als bisher

Generell müssen Mitgliedsstaaten, die einen neuen Antrag für die Liste vorschlagen, umfassendere Informationen dazu liefern als bisher. So muss der Eintrag die Person, das Unternehmen oder die Organisation klar identifizieren.

Wichtig ist auch die neue Erfordernis, eine Ablehnung von Delisting-Anträgen zu begründen. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des von Mayr-Harting geleiteten Komitees mehr Zeit als bisher, um einen Neuantrag zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende Informationen bereitzustellen.

Nach Mayr-Hartings Worten ist die Liste ein wichtiges Instrument, um Sanktionen gegen Terroristen durchzusetzen und somit ihre Aktionen einzuschränken. Aus österreichischer Sicht müsse gleichzeitig klar gestellt werden, dass die Umsetzung des Kampfes gegen den Terrorismus "den internationalen Anforderungen an Rechtstaatlichkeit und Fairness und insbesondere EU-Standards entspricht."

Die derzeit laufende Überprüfung der Liste soll bis Ende Juni 2010 abgeschlossen sein.

(APA)

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