Niederlande: Bahn frei für Prozess gegen Wilders

Protest gegen Geert Wilders
Protest gegen Geert Wilders(c) EPA (Weda)
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Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders muss sich im März wegen Aufstachelung zum Hass gegen Muslime vor Gericht verantworten. Seine Beschwerde gegen den Prozess ist zurückgewiesen worden.

Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders muss sich im März in einem mit Spannung erwarteten Prozess für die mutmaßliche Aufstachelung zum Hass gegen Muslime verantworten. Eine Beschwerde gegen das Verfahren wurde am Mittwoch von einem Gericht in Amsterdam zurückgewiesen. Wilders habe keine neuen Beweise vorgelegt, die zu einer Abschwächung der Anklage führen könnten.

Vorwurf eines "Schauprozesses"

Er habe keine Volksverhetzung betrieben, sagte der Chef der erstarkten rechtsgerichteten "Partei für die Freiheit" in der Gerichtsanhörung. Das, was er gegen Islam und Koran gesagt habe, sei von der Meinungsfreiheit geschützt. Nach der Anhörung warf er der niederländischen Justiz vor, einen politischen Schauprozess gegen ihn zu inszenieren.

Selbst "das Rechtssystem in Nordkorea ist besser als das der Niederlande". Die Rahmenbedingungen bei der Anhörung zu seinem bevorstehenden Prozess in Amsterdam nannte Wilders "schlimmer als im Archipel Gulag", berichtete die Zeitung "de Volkskrant" am Donnerstag.

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Koran wie "Mein Kampf" verbieten

Die Vorwürfe gehen zum Teil auf Wilders Kurzfilm "Fitna" zurück, in dem er Koranverse mit Bildern von Terroranschlägen muslimischer Extremisten illustrierte. 2007 erklärte er, der Koran solle ebenso wie Hitlers "Mein Kampf" verboten werden, weil beide Bücher Abschnitte enthielten, die im Widerspruch zu westlichen Werten stünden.

Er rief außerdem dazu auf, die Grenzen für Einwanderer zu schließen und typische muslimische Kleidung wie Kopftücher und Schleier zu besteuern, weil sie die niederländische Landschaft verschandelten.

Zwei Jahre Haft drohen

Der Prozess soll im März stattfinden. Bei einer Verurteilung drohen Geert Wilders bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe bis zu 18.500 Euro.

(Ag.)

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