Slowakei verordnet Bürgern Heimatliebe per Gesetz

(c) EPA (Rene Miko)
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Die slowakische Regierung hat diese Woche die Heimatliebe zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht erklärt. Ab 1.April wird Absingen der Hymne obligatorisch.

BRATISLAVA. Außerhalb der Koalition aus Premier Robert Ficos Sozialdemokraten und zwei kleinen rechtspopulistischen Parteien sorgt das „Gesetz zur Förderung der Heimatliebe“ nur für Kopfschütteln und heftige Kritik. Was dafür gedacht war, in der Bevölkerung Patriotismus und Identifikation mit dem eigenen Staat zu fördern, könnte sich noch als kontraproduktiv erweisen.

Unter anderem schreibt das in unfreiwilliger Komik ausgerechnet am 1.April in Kraft tretende Gesetz vor, dass in Hinkunft alle Sitzungen von Parlamenten und Regierungen vom nationalen Parlament bis zu kleinsten Gemeindevertretungen und sogar öffentlichen Bürgerversammlungen mit dem Absingen der Staatshymne beginnen sollen. Auch Sportveranstaltungen haben ab April mit der Hymne zu beginnen. In allen öffentlichen Schulklassen des Landes müssen künftig Staatswappen, Fahne, Text von Hymne und Verfassungspräambel aufgehängt sein.

Die „Erziehung zur Heimatliebe“ wird gesetzlich vorgeschriebenes Bildungsprinzip. Staatsbeamte haben künftig in ihrem verpflichtenden Amtseid auch zu schwören, „die Symbole des Staates zu ehren“. Ein im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehener patriotischer Schwur aller Jugendlichen bei der Übernahme ihres ersten Personalausweises wurde wieder gestrichen. Dies war eine der Bedingungen dafür gewesen, dass auch die sozialdemokratische Regierungspartei Smer (Richtung) von Premier Fico dem Vorschlag ihres kleineren rechtspopulistischen Koalitionspartners „Slowakische Nationalpartei“ zustimmt.

Zweitrangige Minderheiten

Die künftig in allen Amtsräumen und Schulklassen aufzuhängende Präambel der Verfassung aus dem Jahre 1992 ist noch dazu politisch umstritten, weil sie mit ihrem Wortlaut „Wir, das slowakische Volk“ nur die ethnischen Slowaken als Subjekt anführt und ihren „jahrhundertelangen Kampf um nationale Selbstbestimmung“ verherrlicht. Die nationalen Minderheiten kommen hingegen erst gegen Ende der langatmigen Juristenformulierungen als zweitrangige Partner vor, wenn es heißt, man gebe sich diese Verfassung „gemeinsam mit den Angehörigen der nationalen Minderheiten“.

Wer so ein Gesetz beschließe, müsse wohl „im Solde der Volksfeinde“ stehen, die jeden Patriotismus zumindest unter den Minderheitenangehörigen im Keim ersticken wollten, urteilte daher am Donnerstag in bitterer Ironie die liberale Tageszeitung „Sme“.
Kommentar, Seite31

AUF EINEN BLICK

Ab 1.April gehört aufgrund eines neuen Gesetzes der links-nationalistischen Regierung die Heimatliebe zur slowakischen Bürgerpflicht. Unter anderem wird das Absingen der Landeshymne zu Beginn von Regierungssitzungen aller Ebenen obligatorisch, auch bei nationalen Sportereignissen. Auch Schulen werden in die patriotische Pflicht genommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2010)

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