US-Gesundheitsreform: Republikaner laufen Sturm

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Bereits in dieser Woche will die Opposition das Gesetz mit allen Mitteln torpedieren und durch Verfahrenstricks zumindest versuchen, Kernpunkte herauszulösen.

WASHINGTON. Im Weißen Haus scharte der Präsident seine Getreuen um sich, die mit ihm durch dick und dünn gegangen waren. Und auch der Kennedy-Clan war prominent vertreten, als Barack Obama in einer Unterzeichnungszeremonie unter Jubel seine Signatur unter das Gesetz zur Gesundheitsreform setzte, das ihn als großen Sozialgesetzgeber in eine Reihe mit Franklin D. Roosevelt und Lyndon B. Johnson stellt – und das Testament Ted Kennedys besiegelt. Anschließend umgab er sich, wie er das gern zu tun pflegt, mit Ärzten und Krankenschwestern. Erneut strich er die Vorteile von „Obamacare“, wie die Gegner die Reform verunglimpfen, heraus.

Es war freilich keineswegs das letzte Mal, dass Obama für die Causa von „Health Care“ geworben hat. Noch in dieser Woche reist er nach Iowa, und bis zur Kongresswahl im November wird er im Wahlkampf als Wanderprediger für die Reform durchs Land tingeln. Denn die Wahl wird zur Abstimmung über ein Gesetz, das das Land tief gespalten hat und dem die Mehrheit der Amerikaner mit Skepsis begegnet.

Die Republikaner laufen weiter Sturm gegen die Reform. „Das Gesetz wird nicht standhalten“, versprach Newt Gingrich, als früherer Sprecher des Repräsentantenhauses ein vehementer Gegenspieler Bill Clintons. „Der Kampf ist nicht zu Ende, er hat gerade erst begonnen.“

Bereits in dieser Woche will die Opposition das Gesetz mit allen Mitteln torpedieren und durch Verfahrenstricks zumindest versuchen, Kernpunkte herauszulösen. Senator John McCain kündigte jede Kooperation mit den Demokraten für dieses Jahr auf. Allerdings haben die Republikaner schon bisher Fundamentalopposition betrieben. Das politische Klima in Washington ist völlig vergiftet. Der potenzielle Präsidentschaftskandidat Mitt Romney erklärte: „Präsident Obama hat seinen Eid verletzt.“

Auch auf dem Gesetzesweg setzen die Republikaner alles daran, die Reform auszuhebeln. Mehrere Bundesstaaten haben kundgetan, das Gesetz als nicht verfassungsgemäß anzufechten. Virginias Generalstaatsanwalt Ken Cuccinelli argumentiert, das Bundesgesetz sei ein unlauterer Eingriff in die Gesetzgebung Virginias und verletze somit die Souveränität. Zudem könne der Bund nicht jedem Individuum vorschreiben, sich zu versichern – ein klarer Verstoß gegen die individuelle Freiheit.

Es droht eine Klagewelle großen Ausmaßes. Die Verfahren könnten sich über Jahre hinziehen. Rechtsexperten geben den juristischen Manövern indes keine Chance. Das Bundesgesetz stehe über dem Gesetz der einzelnen Bundesstaaten, lautet die gängige Lehrmeinung. „Wenn ein Bundesgesetz der Verfassung entspricht, hat das Gesetz eines Bundesstaats keinen Effekt“, meint Michael McConnell von der Stanford University.

Pelosi im Visier

Gravierender sind die politischen Auswirkungen. Schon jetzt haben die Republikaner in den Wahlkreisen der Befürworter aggressive Werbespots lanciert. Und radikale Gegner haben ein Büro einer demokratischen Abgeordneten in Arizona verwüstet. Wie sagte der republikanische Fraktionsführer John Boehner bereits vor der Abstimmung ahnungsvoll: „Wir werden das lange nicht vergessen.“ Der Ruf eines demokratischen Abgeordneten verhallte: „Kühlt euch ab.“

Ins Visier gerückt ist insbesondere Nancy Pelosi. Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses gilt vielen Ultrakonservativen als Hassfigur. Im Internet kursiert die Kampagne „Wählt Pelosi ab.“ Dazu müssten die Republikaner im Herbst die Mehrheit im Repräsentantenhaus erobern.

Auch die Tea-Party-Bewegung macht weiter mobil. Angefeuert von Sarah Palin und den Talkshow-Moderatoren Rush Limbaugh und Glenn Beck rollt die fundamentalistische Erregungsmaschinerie durchs Land.

AUF EINEN BLICK

Gesundheitsreform.
In einer Zeremonie im Weißen Haus unterzeichnete Präsident Obama das Gesetz zur Gesundheitsreform. Noch steht aber eine Abstimmung im Senat aus, wo die Republikaner ein letztes Störmanöver versuchen wollen. Auf dem Gesetzesweg kündigt sich eine Klagewelle an. Mehrere Bundesstaaten fechten das Gesetz an, weil es angeblich gegen die Verfassung verstößt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2010)

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