Schweiz: Warnung vor Anti-Ausländer-Volksbegehren

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Schweiz Warnung AntiAuslaenderVolksbegehren(c) REUTERS (CHRISTIAN HARTMANN)
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Die Schweizer Volkspartei will kriminelle Ausländer automatisch abschieben. Würde das Volksbegehren angenommen, hätte das sogar gravierende wirtschaftliche Folgen, so eine Studie.

Der Think Tank "Forum Außenpolitik" warnt vor dem Anti-Ausländer-Volksbegehren, das die Schweizer Volkspartei (SVP) am 28. November zur Abstimmung bringt. Würde das Volksbegehren angenommen, hätte das gravierende außen- und wirtschaftspolitische Konsequenzen, warnt das "foraus" in seiner jüngsten Studie. Das Begehren "Für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern" sei nicht mit der Schweizer Rechtsordnung und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar, so "foraus"-Präsident Nicolas Forster.

Mit der Initiative verfolgt die SVP das Ziel, dass kriminelle Ausländer konsequent ausgewiesen werden. Automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren soll, wer wegen eines Tötungs- oder Sexualdelikts sowie wegen Raubes oder Einbruchs verurteilt wurde. Auch der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe soll ein Grund sein.

Konflikt mit EU-Abkommen

Die Schweiz käme in Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, das zwar Abschiebungen bei schweren Straftaten erlaubt, nicht aber bei leichten Delikten. Die Schweiz würde eine Kündigung des Abkommens riskieren. Diese Kündigung wiederum könnte zur Anwendung der sogenannten Guillotine-Klausel führen: Die Europäische Union könnte sämtliche bilateralen Verträge mit der Schweiz lösen. Die Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz wären verheerend, so die Studie.

Probleme würde die SVP-Initiative nicht lösen, weil sie nur auf einen kleinen Teil der im Land lebenden Ausländer anwendbar sei, heißt es in der Studie. Nicht "ausschaffen" könnte man nämlich Personen aus dem EU-27/EFTA-Raum, Menschen aus Folterstaaten und "Sans Papiers" mit unbekanntem Herkunftsland.

Weil die Initiative in Konflikt steht mit Verfassung und Völkerrecht hat das Bundesparlament in Bern im Juni einem direkten Gegenvorschlag zugestimmt. Er macht die Abschiebung kriminell gewordener Ausländer nicht von der Begehung einer Tat abhängig, sondern vom verhängten Strafmaß und damit vom Verschulden.

(Ag.)

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