Rumänien: Ja zur Integritätsbehörde

APA
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Seit Monaten beschäftigt das Amt die rumänische Innenpolitik. Kein Wunder: Es soll die Vermögensverhältnisse von Politikern kontrollieren. Drei Mal wurde das umstrittene Integritätsgesetz bereits abgeändert.

Wien/Bukarest (som). Drei Mal wurde das umstrittene Integritätsgesetz bereits vom Parlament abgeändert, zwei Mal vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Gestern verabschiedete der rumänische Senat abermals eine Regelung für die Nationale Integritätsbehörde (ANI) – eine Regelung, die ANIs Arbeit sicherstellen soll. Seit Monaten beschäftigt das Amt die rumänische Innenpolitik. Kein Wunder: Es soll die Vermögensverhältnisse von Politikern kontrollieren.

Mit einer deutlichen Mehrheit – 78 von 137 Stimmen – schaffte es die Koalition aus Liberaldemokraten und Ungarnpartei, ihr Projekt auch im Senat durchzusetzen, nachdem das Parlament vergangene Woche das Gesetz gebilligt hatte. Dabei waren zuvor auch die Kritiker in den eigenen Reihen lautstark: So zürnte der Ungarn-Politiker György Frunda, mithilfe von ANI könnten Politiker „erpresst und manipuliert“ werden.

Die Behörde hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2007 zum Spielball der Politik entwickelt. Dem Amt waren ursprünglich weitreichende Kompetenzen zugestanden worden – so wollte es die EU, die die Behörde zu einer ihrer Auflagen für Rumäniens EU-Beitritt gemacht hatte. Doch in den vergangenen Monaten war ANI schrittweise entmachtet worden. Der Rüffel aus Brüssel im letzten Fortschrittsbericht folgte prompt.

Kunstsammlungen deklarieren

Laut der gestern bestätigten Regelung müssen Politiker ihr Vermögen in jährlichen Berichten offenlegen – darunter auch Schmuck- und Kunstsammlungen unter einem Wert von 5000 Euro. Ebenso dürfen ANI-Inspektoren bis zu drei Jahre nach Beendigung der politischen Tätigkeit eines Politikers ermitteln. An Berufungsgerichten soll es wieder einschlägige Ermittlungskommissionen geben.

Das letzte Wort hat nun freilich der Verfassungsgerichtshof. Er könnte das Gesetz – wieder einmal – aufheben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2010)

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