Das Londoner Gericht hat nun 40 Tage Zeit um zu entscheiden, ob der Wikileaks-Gründer tatsächlich an Schweden ausgeliefert wird.
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat am Donnerstag in London Berufung gegen seine Auslieferung an Schweden eingelegt. Ein Gericht hatte vor einer Woche die Auslieferung des 39-Jährigen auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls für rechtens erklärt. Das Gericht muss nun innerhalb von 40 Tagen entscheiden, ob es der Berufung stattgibt.
Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben. Er soll im August 2010 mit zwei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl beide auf das Benutzen eines Kondoms bestanden. Einer Frau soll er sich genähert haben, als sie schlief.
Assange, Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, bestreitet die Vorwürfe und unterstellt der schwedischen Justiz politische Motive
Der Australier befürchtet, dass Schweden ihn letztlich an die USA ausliefern könnte. Die US-Justiz prüft derzeit rechtliche Schritte gegen ihn wegen der Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente via Wikileaks.
(Ag.)