Der Massenmörder hat Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung eingelegt.
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik legt Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung seiner Zurechnungsfähigkeit ein. Der Anwalt des 32-Jährigen, Geir Lippestad, sagte am Mittwoch der Online-Ausgabe der Zeitung "Dagbladet", das Osloer Gericht habe bei der Anordnung der Untersuchung Verfahrensfehler begangen.
Breivik hatte am 22. Juli vergangenen Jahres bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet. Seine Einstufung durch zwei Rechtspsychiater als psychotisch und paranoid-schizophren - und damit als nicht straffähig - war in Norwegen auf ein stark geteiltes Echo gestoßen.
Kurz nach dem Jahreswechsel hatte das Gericht eine erneute psychiatrische Untersuchung des rechtsradikalen Islamhassers angeordnet. Breivik soll ab April vor Gericht stehen. Zum Auftakt des Verfahrens wird dann endgültig über die Zurechnungsfähigkeit des geständigen Täters entschieden.
(APA/Ag.)