Ein deutsches Staatsoberhaupt in Ruhestand hat Anspruch auf einen sogenannten Ehrensold in Höhe seines Gehalts. Im Falle des demissionierten Präsidenten Christian Wulff wären das 199.000 Euro jährlich.
Wien/La. Geht es nach dem Paragrafen 1 des „Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“, hat ein Staatsoberhaupt in Ruhestand Anspruch auf einen sogenannten Ehrensold in Höhe seines Gehalts. Im Falle von Christian Wulff wären das 199.000 Euro jährlich, und zwar auf Lebenszeit. Ob dem demissionierten Präsidenten die Ehre des Ehrensolds gebührt, ist jedoch umstritten. Denn alles hängt davon ab, ob Wulff aus politischen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen zurückgetreten ist. Im letztgenannten Fall fiele er um das Geld um, sagte der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim gegenüber NDR Info. Und genau das treffe auf Wulff zu.
So klar ist der Sachverhalt jedoch nicht. Wulff begründete seinen Rücktritt nämlich damit, dass sein politischer Aktionsradius im Laufe der vergangenen Wochen „nachhaltig beeinträchtigt“ worden sei. Das schafft Spielraum für Interpretationen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2012)