Euro-Rettung: Karlsruhe stärkt das Parlament

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Ein lästiges Urteil für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel: Der Bundestag muss nun über Pläne der Regierung informiert werden, was sie in Sachen Euro plant, urteilten die Richter in Karlsruhe einstimmig.

Berlin/Gau. Österreich dient beim Management der Eurokrise als Vorbild. Zumindest dann, wenn es um die Information der Parlamentarier über geplante neue Pakte und Rettungsmaßnahmen geht. Die funktioniert offenbar hierzulande gut, jedenfalls aus der Sicht von deutschen Abgeordneten. Sie müssten sich die „Unterlagen bei unseren österreichischen Kollegen besorgen“, wie der Grüne Volker Beck moniert.

Deshalb hat seine Fraktion vor dem Verfassungsgericht geklagt – und am gestrigen Dienstag recht bekommen. Künftig muss die Regierung rechtzeitig informieren, was sie in Sachen Euro plant, urteilten die Richter in Karlsruhe einstimmig. Das sieht schon das deutsche Grundgesetz bei „Angelegenheiten der Europäischen Union“ vor. Doch diese Bestimmung wurde durch die Konstruktion des Rettungsschirms ESM und des „Euro-Plus-Paktes“ ausgehebelt. Denn dabei handelt es sich nicht um EU-Verträge, sondern um völkerrechtliche Vereinbarungen einer Gruppe von EU-Staaten untereinander. Damit geht es formal um klassische Außenpolitik, bei der das Parlament stets vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Die Abgeordneten könnten die schon ausgehandelten Verträge nur abnicken – oder im Ganzen ablehnen und damit eine Eurokrise provozieren. Im ESM-Vertrag geht es freilich auch um neue Kompetenzen für EU-Institutionen wie der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof.

Damit, so die Richter, ist er eine Angelegenheit der Union, über die das Parlament zu informieren ist, sobald die Regierung ihre Verhandlungsposition gefunden hat. Die Koalition sieht ihre Arbeit nun erschwert, weil sie Pläne schlechter geheim halten kann. Neu ist die Sympathie der Richter für die Parlamentarier aber nicht: Mehrmals haben sie deren Rolle in den letzten Jahren gestärkt.

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