Ungarn: Protest nach "Gen-Ariernachweis"

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Ein Parlamentarier der rechtsradikalen "Jobbik"-Partei ließ sein Genom sequenzieren. Die Gesellschaft für Humangenetik bezeichnet die Praktik "dumm und unethisch".

Wenn Wissenschaft und Medizin für politische Zwecke missbraucht werden: Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass ein ungarisches Parlamentsmitglied aus den Reihen der rechtsradikalen "Jobbik"-Partei von einem Labor in Budapest sein Genom (18 verschiedene Genabschnitte) sequenzieren ließ. Dann ließ es sich mit dem Testergebnis als frei von jüdischen bzw. Roma-Vorfahren bezeichnen. Das führte jetzt zu einem harschen Protest der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (EHSG): Solche Praktiken seien wissenschaftliche dumm, unethisch und verurteilenswürdig, hieß es in einer Aussendung. Der Name des Politikers wurde nicht veröffentlicht.
"Die Verwendung von genetischen Tests zu ethnischer Abstammung für politische Aktionen ist nicht nur wissenschaftlich dumm, sondern auch unethisch und sollte verurteilt werden. (...) die Verwendung (eines solchen Tests, Anm.) durch einen Angehörigen des Parlaments der weit rechts stehenden Jobbik-Partei, um zu versuchen, seine 'ethnische Reinheit' zu beweisen, ist ethisch inakzeptabel", hieß es in der Erklärung der Gesellschaft

Jörg Schmidtke, Präsident der EHSG: "Das ist ein grober Missbrauch des Wertes von genetischen Tests, die für die Diagnose von Krankheiten gedacht sind, viel weniger für Reklamierung von 'rassischer Reinheit'. Es kommt noch hinzu, dass der Test nichts beweist. Es ist unmöglich, die Herkunft eines Menschen aus der Analyse derart weniger Genabschnitte zu bestimmen."

Bela Melegh, Präsident der Ungarischen Gesellschaft für Humangenetik: "Wir waren schockiert, als wir hörten, dass ein autorisiertes Labor für genetische Analysen zu diagnostischen Zwecken eine solche Untersuchung durchgeführt hat. Das diente nicht nur nicht einem diagnostischen Zweck, sondern wurde benutzt, um Spannungen zwischen Menschen verschiedener ethnischer Herkunft zu erzeugen. Wir verlangen von der ungarischen Regierung, diese Angelegenheit zu verfolgen (...). Dazu bestünden die entsprechenden Gesetze seit dem Jahr 2008.

(APA)

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