Verschiebung der Wahl im Gesetz nicht vorgesehen

Archivbild: Wahlplakate der beiden Kandidaten
Archivbild: Wahlplakate der beiden KandidatenAPA/ROLAND SCHLAGER
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Laut Jurist Mayer aber möglich, Funk sieht keine Chance.

Wien. Es ist eine Frage, die in Anbetracht der Probleme mit den Wahlkarten immer heftiger diskutiert wird: Soll die Präsidentschaftswahl verschoben werden, damit keine Stimme verloren geht? Und geht das rechtlich überhaupt?

Das Bundespräsidentenwahlgesetz erwähnt eine Verschiebung nur für den Fall, dass ein Wahlwerber vor dem Urnengang verstirbt, sodass sein Team einen Ersatzkandidaten nominieren kann. Eine Verschiebung wegen Problemen bei der Wahlorganisation ist nicht vorgesehen.

Eine solche Verschiebung sei auch nicht möglich, meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Wenn die Wahl einmal ausgeschrieben ist, müsse sie stattfinden. „Das ist ein Mechanismus, der wie ein Uhrwerk läuft“, sagt er zur „Presse“. Höchstens bei Naturkatastrophen wie Erdbeben könnte man aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen noch argumentieren, dass die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden soll. Dass Wahlkarten nicht richtig kleben, sei aber keine höhere Gewalt.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält hingegen eine Verschiebung für möglich. Die Wahl sei per Verordnung ausgeschrieben, und Verordnungen könne man wieder ändern, argumentiert er. Und er plädiert auch dafür, die Wahl wegen der Probleme zu verschieben.

Das Innenministerium hat bisher eine Wahlverschiebung immer ausgeschlossen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2016)

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