Hofburg-Stichwahl findet am 4. Dezember statt

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)APA/GEORG HOCHMUTH
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Für den verschobenen Urnengang braucht es ein neues Kuvert und eine neue Druckerei. Neue Jungwähler werden in das Wählerregister aufgenommen.

Die Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer um das Amt des Bundespräsidenten findet am 4. Dezember statt. Darauf habe man sich in der Sitzung mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) Montagmittag geeinigt, teilten SPÖ-Klubchef Andreas Schieder und Team Stronach-Klubobmann Robert Lugar im Anschluss an das Treffen mit. Außerdem wird das Wählerregister um neue Jungwähler erweitert.

Zuvor hatte Sobotka in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass es eine Wahlverschiebung geben wird. Aus rechtlicher Sicht brauche es dafür eine einfache Mehrheit, für die neue Evidenz eine Verfassungsmehrheit.

Grund für die Verschiebung ist, dass der Kleber der Wahlkarten wegen eines Produktionsfehlers nicht richtig hält. Das Bundeskriminalamt hat diese Fehler nun untersucht. „Ich werde auch eine zweite unabhängige Firma beauftragen, sich mit diesen Fehlern nochmal auseinanderzusetzen“, sagte Sobotka. Es sei das erste Mal, dass so ein technisches Gebrechen aufgetreten ist. „Wir können heute nicht abschätzen, wie viele Wahlkarten sich noch öffnen könnten“, so der Minister. Für den nahenden Urnengang wolle er die (privatisierte) Staatsdruckerei mit der Herstellung eines Kuverts beauftragen.

>>> Reaktionen der Parteien auf die Verschiebung

Auf die Frage, ob es personelle Konsequenzen geben wird, meinte Sobotka: „Wir haben uns die Prozesse angeschaut, es wird Evaluierungen geben müssen, wo sind die Schnittstellenprobleme, dann denken wir darüber nach.“ Er wolle jetzt aber „keine Schnellschüsse produzieren“. Angesprochen darauf, ob die Kuvertpannen und die Verschiebung nicht dem Image Österreichs im Ausland schaden würden, sagte er: „Es ist so: Wer den Schaden hat, hat den Spott.“ Allerdings habe Österreich schon oft bewiesen, dass es ein moderner Rechtsstaat sei.

>>> Reaktionen in den sozialen Medien

Die Kosten für die Verschiebung stünden noch nicht fest, zu rechnen sei aber wohl mit rund zwei Millionen Euro. Jedenfalls werde man darauf achten, dass der Schaden für den Steuerzahler gering gehalten werde, betonte der Innenminister. Ob es zu der Causa einen U-Ausschuss geben werde, sei Sache des Parlaments: „Wir haben nichts zu verbergen.“

Unterdessen haben die Parlamentsparteien eine Reformgruppe zum Wahlrecht eingesetzt, die im Jänner ihre Arbeit aufnimmt. Das teilte Neos-Obmann Matthias Strolz, der die Initiative für sich beanspruchte, via Aussendung mit.

Hofer macht "keine Pause", Van der Bellen ist siegesgewiss

FPÖ-Kandidat Hofer weilt heute in Prag, wo er auf den tschechischen Präsidenten Milos Zeman trifft. Dort sagte er der „Presse“: „Ich nehme das zur Kenntnis“, aber, so räumte er gleich darauf ein: „Ich habe keine Freude damit.“ Mit Blick auf sein Wahlkampfprogramm meinte er: „Ich mache keine Pause.“ Als früherer Marathonläufer sehe er sich bildlich auf der Prater-Hauptallee, das schwerste Stück sei bereits geschafft.

Auch Van der Bellen bezog am Nachmittag Position: Ihm wäre der 2. Oktober als Stichwahl-Termin „ehrlich gesagt“ lieber gewesen, doch sei die Verschiebung „sachlich richtig“. Auch sei er nach wie vor optimistisch: „Krempeln wir die Ärmel hoch, wir werden auch die Wahl am 4. Dezember gewinnen.“

Reagiert haben am Montag auch die heimischen Fernsehsender - sie werden die TV-Duelle zwischen den Kandidaten verschieben.

Fahrplan zur Wahl-Verschiebung

Der Zeitplan für die Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidentschafts-Wahl ist nun komplett. Nach der - bereits fixierten - Einbringung des Vier-Parteien-Initiativantrages am (morgigen) Dienstag im Nationalrat wird sich schon am Donnerstag (15. September) der Verfassungsausschuss im Hohen Haus mit dem Thema beschäftigen, hieß es aus den Fraktionen und dem Innenressort.

Mit dem erwarteten Absegnung des Antrages im Ausschuss wird der Weg freigemacht für den für 21. September geplanten Beschluss im Nationalrats-Plenum. Danach muss laut Auskunft aus dem Innenministerium noch der Verfassungsausschuss des Bundesrates die Pläne billigen, bevor das Gesetz entweder am 24. oder 25. September durch Nationalrats-Präsidentin Doris Bures (SPÖ) beurkundet wird.

In Kraft treten kann das Verfassungsgesetz zur Wahlverschiebung (inklusive Änderung des Stichtages und des Wählerverzeichnisses) dann am 25. oder 26. September.

(hell)

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