Das Klonen von Nutztieren in der EU soll verboten werden, der Import von Nachkommen aber nicht.
Wien/Brüssel. Zu einer ganz klaren Lösung konnte sich die Brüsseler EU-Kommission dann doch nicht durchringen. Nach dem neuen Gesetzesentwurf der Behörde zum Verbot von Klonfleisch sollen das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren in der EU und der Import solcher Tiere zwar verboten werden. Auch das In-Verkehr-Bringen und die Vermarktung von solchem Fleisch oder Milch werden untersagt. Für Nachkommen von geklonten Tieren soll es aber weiter keine Regelung geben – deren Einfuhr in die EU bleibt also erlaubt. Der neue Vorschlag wird deshalb von Kritikern als Kniefall vor Washington interpretiert. Brüssel verhandelt derzeit mit den USA über ein Freihandelsabkommen. Dort ist Klonfleisch seit Anfang 2008 zugelassen.
EU-Kommissar Tonio Borg räumte ein, dass auch die „sehr komplexe Option“ eines Einfuhrverbots von Nachkommen geklonter Tiere diskutiert worden sei. Eine Studie wurde in Auftrag gegeben, Ergebnisse sollten aber nicht vorweggenommen werden. Wissenschaftlich wären solche Tiere aber nur schwer von anderen zu unterscheiden, gab Borg zu bedenken.
Die Studie der Kommission solle die Kosten einer Etikettierung, die Machbarkeit und die Auswirkung auf die Importe beleuchten, sagte der EU-Kommissar. Das Europaparlament sei aber frei, solche Änderungen selbst in den Entwurf einzufügen. Bereits im März 2011 waren Verhandlungen über die Thematik in der EU gescheitert. Damals wollte das Abgeordnetenhaus auch Milch und Fleisch der Nachkommen verbannen. Letztlich kam keine EU-Regelung zustande. Auch bei dem neuen Vorschlag der Kommission sind nun die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament am Zug.
Kein Klonverbot für Forschung
Ebendort ist eine hitzige Debatte garantiert – haben die Grünen gestern, Mittwoch, doch bereits massiven Widerstand angemeldet. „Fleisch, Käse oder Milch aus späteren Generationen hat auf dem europäischen Markt genauso wenig verloren wie die Klontiere selbst“, sagte etwa der deutsche Grün-Abgeordnete Martin Häusling. „Dies zuzulassen hieße, letztlich die von Missbildungen und geringen Lebenserwartungen der Tiere der ersten Generation begleitete Klontechnik zu unterstützen.“ Der Verbraucher in Europa habe auch ein Recht darauf zu erfahren, was man ihm vorsetzt. Die „beabsichtigte Unterwanderung des Lebensmittelmarkts mit Fleisch aus Klonlaboren widerspricht dem Verbraucherschutz, wie er in Europa etabliert ist“, so Häusling.
Kein Klonverbot soll es laut Vorschlag für die Forschung, zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten geben. Insgesamt würde die Initiative ein „hohes Konsumentenschutzniveau“ sicherstellen, versprach Borg. (APA/la)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2013)