Drei-Prozent-Hürde gekippt: NPD im EU-Parlament?

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Das deutsche Verfassungsgericht erklärt die "Sperrklausel" für rechtswidrig - und erhöht damit die Chancen für deutsche Kleinparteien bei der Europawahl am 25. Mai.

Die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist in Deutschland verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land 96 von 751 Abgeordneten im Europaparlament. Nach der Entscheidung gibt es bei der Europawahl am 25. Mai dieses Jahres erstmals keine Sperrklausel mehr.

Mehrere Kleinparteien hatten geklagt

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel. Hiergegen hatten mehrere kleine Parteien geklagt - von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.

Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Bei Bundestagswahlen in Deutschland gilt weiterhin eine Fünf-Prozent-Hürde.

(APA)

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