FBI kann auf Daten von EU-Fluggästen zugreifen

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Ab August haben US-Sicherheits-Behörden Zugriff auf 19 Daten von EU-Fluggästen. Darunter e-Mail-Adresse und Kreditkartennummer.

US-Sicherheitsbehörden wie das FBI haben bald Zugriff auf bis zu 19 persönliche Daten von europäischen Flugreisenden. Die EU-Außenminister billigten am Montag in Brüssel ein - bei Datenschützern umstrittenes - Abkommen. Die neuen Regeln treten am 1. Juli kommender Woche in Kraft. Die USA wollen die Daten im Kampf gegen Terroristen einsetzen. Datenschützer fürchten in diesem Zusammenhang Bürgerrechtsverstöße.

Die US-Sicherheitsbehörden haben dem Abkommen zufolge Zugriff auf die Daten aller EU-Bürger, die per Flugzeug in die USA reisen. Die Angaben umfassen unter anderem den Namen, die E-Mail-Adresse und die Kreditkartennummer des Passagiers. Zudem werden Kofferzahl, Flugdaten und Sitz im Flugzeug übermittelt.

"Heikle" Daten sollen ausgefiltert werden

Die US-Terrorfahnder dürfen die Daten künftig 15 Jahre lang speichern. Besonders heikle Daten soll die US-Heimatschutzbehörde selbst ausfiltern. Als heikel gelten Angaben, die Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft eines Reisenden oder auf seine Mitgliedschaft zu einer Religion oder Gewerkschaft zulassen. Dazu gehört etwa das bestellte Bordmenü. Auch eventuelle Hinweise auf die Gesundheit oder das Sexualleben eines Reisenden sollen getilgt werden.

Wenn die US-Heimatschutzbehörde in Ausnahmefällen von dieser Regel abweicht, muss sie dies der EU-Kommission mitteilen. Fahnder anderer US-Dienste dürfen die Daten laut EU ebenfalls für den Kampf gegen Terrorismus und andere Verbrechen nutzen.

Die neue Regelung tritt am 1. August in Kraft. Das Abkommen gilt sieben Jahre und ersetzt eine provisorische Regelung, die Ende Juli ausläuft. Die Zahl der übermittelten Angaben wird von bisher 34 auf höchstens 19 beschränkt.

Anfang 2008 ändert sich die Art und Weise der Übermittlung. Bisher haben die US-Fahnder direkten Zugriff auf die Buchungscomputer der meisten europäischen Fluggesellschaften. Künftig sollen diese die geforderten Angaben von sich aus an die US-Behörden schicken.
(Ag/Red.)

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