Resettlement für besonders Schutzwürdige

Österreich stimmt Programm zur Neuansiedlung zu.

Wien. Das Flüchtlingshochkommissariat UNHCR und die EU-Kommission werben bereits seit Langem dafür, kürzlich erklärte sich auch die österreichische Bundesregierung dazu bereit: Die Rede ist von europaweiten Resettlement-Programmen, die das Flüchtlingselend in den am schlimmsten betroffenen Regionen eindämmen sollen.

Das UNHCR definiert Resettlement als „die dauerhafte Neuansiedelung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollumfänglichen Flüchtlingsschutz gewährt und eine Integrationsperspektive eröffnet“.

Konkret wählt das UNHCR Flüchtlinge nach bestimmten Kriterien aus – bevorzugt werden etwa gefährdete Frauen, Kinder, ältere Flüchtlinge sowie Personen, die Gewalt und Folter ausgesetzt waren, oder medizinische Probleme haben. Voraussetzung ist, dass sie keine Aussicht auf baldige Rückkehr in ihre Heimatländer haben und ihnen die Länder, in die sie anfangs geflohen sind, keinen ausreichenden Schutz bieten. Dies ist etwa im Libanon, im Irak oder in Jordanien der Fall, wo viele Geflohene keinen Platz mehr in überfüllten Lagern haben und ihnen Gewalt droht. Nach dem Vorschlag von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sollen die Flüchtlinge nach einem fixen Schlüssel auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. Als Teil von Resettlement-Programmen müssen sie dann keinen Asylantrag mehr stellen. Laut UNHCR muss den Geflohenen im Aufnahmeland zudem der Flüchtlingsstatus und alle in der Genfer Flüchtlingskonvention enthaltenen Rechte anerkannter Flüchtlinge zugestanden werden. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2014)

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