EuGH: Homosexuellen darf Blutspenden verboten werden

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Die potenzielle Ansteckungsgefahr durch den HIV-Virus erlaubt eine Diskriminierung homosexueller Blutspender.

Luxemburg. Das Verbot von Blutspenden für Homosexuelle in einem EU-Mitgliedsland ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Die Causa eingebracht hatte ein Franzose, der vom Arzt daran gehindert wurde, Blut zu spenden – mit dem Argument, dass das französische Recht Schwule vom Blutspenden ausschließe. Der abgewiesene Spender rief daraufhin das Verwaltungsgericht von Straßburg an, das die Angelegenheit an den EuGH weiterverwies. Die Luxemburger Richter spielten nun den Ball zurück. Demnach habe das Tribunal administratif de Strasbourg zu entscheiden, ob durch Blutspenden homosexueller Männer eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Empfänger entstehen könnte. Dabei geht es primär um die potenzielle Ansteckungsgefahr mit dem HIV-Virus.

Der EuGH wies darauf hin, dass eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung verboten und bei allfälligen Entscheidungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sei. In Österreich und Deutschland sind Homosexuelle ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2015)

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