Kommission will Flüchtlinge bei Massenzustrom aufteilen

Flüchtlinge sollen künftig besser auf alle EU-Staaten aufgeteilt werden.
Flüchtlinge sollen künftig besser auf alle EU-Staaten aufgeteilt werden.(c) APA/EPA/DARRIN ZAMMIT LUPI/MOAS.
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In einem Gesetzesvorschlag ist von einem "verpflichtenden System" die Rede. Es soll klare Kriterien, etwa Arbeitslosenraten, für Asyl geben

Die EU-Kommission will künftig Flüchtlinge im Fall eines Massenzustroms verbindlich auf die EU-Staaten aufteilen. Die EU-Kommission werde bis zum Sommer 2015 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag machen für ein "verpflichtendes System der Verteilung von Personen, die schutzbedürftig sind", heißt es in einem der APA vorliegenden Entwurf für die am Mittwoch geplante Migrationsagenda.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos will die "Europäische Agenda für Migration" am Mittwoch offiziell vorstellen. Die EU-Behörde will damit eine Antwort auf die jüngsten Flüchtlingstragödien im Mittelmeer geben. Allerdings dauert in der EU-Kommission noch die Diskussion über das Papier an, hieß es am Montag in Brüssel.

Nach dem der Austria Presse Agentur vorliegenden Entwurf will die EU-Kommission Ende Mai vorschlagen, dass die EU eine Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen aktiviert. Damit sollten schutzbedürftige Personen, die aus einem oder mehreren bestimmten Ländern - die Kommission nennt hier Syrien und Eritrea - kommen, angemessen und umgehend versorgt werden. Derzeit würden die lokalen Einrichtungen zur Aufnahme und zu Verfahren an ihre Grenzen stoßen. Daher wolle die EU-Kommission zunächst einen "provisorischen Verteilungsmechanismus" vorschlagen, an dem alle EU-Staaten "in fairer und ausgewogener Art und Weise" beteiligt sind.

Permantenes System soll kommen

Über diesen provisorischen Verteilungsschlüssel hinaus brauche die EU aber auch ein permanentes System zur Umverteilung von Schutzbedürftigen in der EU im Fall eines Massenzustroms, heißt es in dem Entwurf. Daher will die EU-Kommission den Angaben zufolge bis Sommer 2015 einen Gesetzesvorschlag machen, um die aus dem Jahr 2001 stammende EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen zu ändern.

Ziel sei "ein verpflichtendes System der Verteilung von schutzbedürftigen Personen, das von der Kommission auf Grundlage klarer Kriterien bei vergleichbaren Massenzuströmen an der EU-Außengrenze ausgelöst wird". Als solche Kriterien sieht der Entwurf die Wirtschaftsleistung nach dem Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Bevölkerungsgröße, die Arbeitslosenrate und die Zahl der bisherigen Asylbewerber vor. Die EU-Kommission ruft die EU-Mitgliedstaaten auf, Solidarität zu zeigen und ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um den am meisten betroffenen Ländern zu helfen.

Umsiedlungs-Programm vorgeschlagen

Ende Mai will die EU-Kommission laut dem Entwurf außerdem ein EU-weites Resettlement-Programm für bereits durch vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR anerkannte Schutzbedürftige vorschlagen. Nach dem vorliegenden Entwurf hat die EU-Kommission noch nicht über eine Gesamtzahl von Flüchtlingen für dieses Programm entschieden. Es sollten alle EU-Staaten bei der Verteilung dabei sein, allerdings sieht das Papier nicht explizit verbindliche Quoten vor. Auch hier nennt die EU-Kommission die Wirtschaftsleistung nach dem BIP, die Bevölkerungsgröße, die Arbeitslosenrate und die Zahl der bisherigen Asylbewerber als Kriterien für die Aufteilung.

Für das Programm will die EU 2015 und 2016 insgesamt 50 Millionen Euro locker machen. Falls es notwendig sei, wolle die Kommission einen verpflichtenden Gesetzesvorschlag nach 2016 vorlegen, heißt es in dem Entwurf.

(APA)

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