Bundestag urteilt: Maut EU-rechtswidrig

Autobahn und Maut Schild Symbolfoto PKW Maut
Autobahn und Maut Schild Symbolfoto PKW Mautimago/Christian Ohde
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Deutsche Juristen beklagen „mittelbare Diskriminierung“. Die Stellungnahme stützt die Rechtsauffassung der EU-Kommission.

Der deutsche Verkehrsminister, Alexander Dobrindt (CSU), hat nach Einschätzung von Juristen der Bundestagsverwaltung kaum Chancen, sich im Streit um die Pkw-Maut gegen die EU-Kommission durchzusetzen. Die beiden Maut-Gesetze stellten in ihrer Kombination eine „mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ dar, zitierte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Donnerstag aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Parlaments. Ein Gesetz regelt die Einführung der Pkw-Maut, ein weiteres die gleichzeitige Absenkung der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter. Dies verstoße gegen fundamentale Prinzipien der Europäischen Union.

Die Stellungnahme stützt die Rechtsauffassung der EU-Kommission, die wegen der Pkw-Maut bereits Mitte Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Sie befürchtet eine Vorzugsbehandlung von deutschen Autofahrern gegenüber anderen EU-Bürgern.

Denkbar ist, dass es zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen wird. Verkehrsminister Alexander Dobrindt verschob daher die eigentlich für kommendes Jahr geplante Einführung der Maut auf unbestimmte Zeit. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2015)

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