Juncker: "Diese 160.000 Menschen müssen wir umarmen"

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Juncker droht mit Strafverfahren gegen Länder, die Asylstandards nicht einhalten, schlägt die Aufteilung von 160.000 Flüchtlingen aus Italien, Griechenland und Ungarn vor und setzt auf Milliardenhilfe für die Krisenregionen.

Straßburg/Wien. „Es ist nicht die Stunde der hohlen Reden – es ist die Stunde der Ehrlichkeit“, kündigte Jean-Claude Juncker an und hielt sich daran. In seiner Rede zur Lage der Union legte der EU-Kommissionspräsident am Mittwoch im Europaparlament nicht nur einen Sieben-Punkte-Plan zur Abfederung der Flüchtlingswelle vor, sondern sprach auch die mangelnde Solidarität unter den Mitgliedstaaten an. Er hat für die kommenden Tage Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Länder angekündigt, die nicht bereit seien, die humanen Anforderungen bei der Aufnahme von Asylwerbern zu erfüllen. „Diese Standards müssen in ihrer vollen Gänze umgesetzt werden, und das ist eindeutig nicht der Fall.“ Welche Länder Juncker damit meinte, war am Mittwoch nicht klar.

Juncker, dessen Rede nach dem Tod seiner Mutter am vergangenen Wochenende kurzzeitig infrage gestanden war, appellierte für eine Entideologisierung der Flüchtlingsdebatte. Es gehe hier nicht um Religion oder um irgendeine Überzeugung, es gehe um Menschen, die zu uns kommen, um Schutz zu suchen. Andererseits mahnte er zu Realismus. „Der Krieg in Syrien, der Terror in Libyen, die Flüchtlingskrise werden nicht verschwinden. Wir müssen Menschen auf europäischem Territorium akzeptieren.“

Indessen gibt es Hinweise, dass noch vor Oktober ein EU-Sondergipfel einberufen wird, um das gemeinsame Vorgehen in der Flüchtlingskrise und Junckers Vorschläge zu debattieren.

Junckers Maßnahmenpaket umfasst folgende Punkte:

  • Notumsiedlung. Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, schlägt die EU-Kommission die Aufteilung von 160.000 Flüchtlingen, die sich derzeit in Griechenland, Italien und Ungarn befinden, auf die restlichen EU-Länder vor (siehe Grafik). Die jeweilige Quote des Landes wird errechnet aus der Wirtschaftskraft, der Bevölkerungsgröße, der Aufnahme von Asylwerbern und der Arbeitslosigkeit. Bisher war lediglich eine Aufteilung von 40.000 Menschen vorgeschlagen worden. Österreich müsste demnach insgesamt 4853 Personen aufnehmen. Großbritannien, Irland und Dänemark wären wegen ihrer Sonderregeln nicht dazu verpflichtet. Juncker sprach auch einen würdigen Umgang mit den Asylwerbern an. „Diese insgesamt 160.000 Menschen müssen wir umarmen, damit jeder an Bord ist.“ Ob alle angesprochenen 22 EU-Länder der Aufnahme zustimmen, bleibt aber fraglich. Wer die Quote nicht erfüllt, so der Vorschlag der EU-Kommission soll Bußgelder entrichten. Der Freikauf soll 0,002 Prozent des jährlichen BIP kosten. Im Fall von Österreich wären das maximal 7,4 Millionen Euro. Polen etwa käme auf 9,24 Millionen.
  • Solidaritätsmechanismus. Um auf Dauer für Flüchtlingswellen gerüstet zu sein, hat Juncker einen akut abrufbaren Solidaritätsmechanismus für alle jene Länder vorgeschlagen, deren Asylsystem aufgrund eines erheblichen Zustroms an Flüchtlingen überlastet ist. Künftig soll die EU-Kommission diesen Mechanismus in Kraft setzen können, wenn sie eine Notlage in einem der Mitgliedstaaten wahrnimmt. Er würde bedeuten, dass die Flüchtlinge so wie in der akuten Krise nach einem Schlüssel auf die restlichen EU-Länder aufgeteilt würden.
  • Sicherere Herkunftsländer. Um den Druck auf EU-Mitgliedstaaten zu reduzieren, soll eine einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer ausgearbeitet werden. Derzeit hat jedes EU-Land seine eigene Liste jener Länder, deren Einwohner generell kein Recht mehr auf Asyl haben. Insbesondere sollen alle Westbalkanländer und die Türkei auf die Liste gesetzt werden.
  • Rückführung. Künftig soll die Rückführung beziehungsweise Abschiebung von Personen, die nicht schutzbedürftig sind, rascher und effizienter funktionieren. Ein eigenes Rückführungsmanagement soll dafür sorgen, dass diese Menschen entweder freiwillig zurückkehren oder mit gemeinsamen Transporten rasch in die Herkunfts- oder Transitländer zurückgebracht werden.
  • Leitlinien zur Flüchtlingsaufnahme. Um eine humane Aufnahme von Schutzbedürftigen zu gewährleisten, wird die EU-Kommission neue Leitlinien erarbeiten. Sie umfassen insbesondere Unterbringung und Versorgung. Juncker sprach sich außerdem dafür aus, dass Asylwerber vom „ersten Tag an“ ein Recht haben sollten, eine legale Arbeit aufzunehmen.
  • Maßnahmen in Herkunftsländern. Neben diplomatischen Maßnahmen zur Lösung des Bürgerkriegs in Syrien und einer Beruhigung der Lage im Irak, soll die Hilfe für die Krisenregionen verstärkt werden. Die EU wird weiterhin Hilfe insbesondere für Binnenvertriebene in Syrien und für Flüchtlingen in den Nachbarländern leisten. Zudem wird der Kampf gegen das Schlepperwesen in den Herkunftsländern verstärkt.Treuhandfonds für Nordafrika. Die EU-Kommission will darüber hinaus 1,8 Milliarden Euro für einen Nothilfe-Treuhandfonds bereitstellen, der die Stabilität in afrikanischen Krisenregionen erhöhen und die irreguläre Migration eindämmen soll.
APA

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2015)

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