Rechnungshof rügt Milliardenfehler in EU-Budget

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Die Fehlerquote lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent, 6,3 Milliarden Euro wurden damit ohne Rechtsgrundlage ausgegeben.

Wien/Brüssel. Schlampereien und Unregelmäßigkeiten sind die Ursache für eine Fehlerquote von beachtlichen 4,4 Prozent im EU-Haushalt 2014: Das ermittelte der Rechnungshof der Union (EuRH) am gestrigen Dienstag. Damit wurden knapp 6,3 Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage ausgegeben. Der EU-Haushalt 2014 umfasste insgesamt 142,5 Milliarden Euro oder rund 300 Euro je Bürger.

Die Prüfer rufen nun zu einem „völlig neuen Ansatz“ für die Investitionen und Ausgaben der EU auf. Es seien erhebliche Veränderungen notwendig – und zwar auf der Ebene sämtlicher für die Verwaltung von EU-Mitteln verantwortlichen Akteure. Der Präsident des Rechnungshofs, Vitor Caldeira, wies in seiner Rede zur Vorstellung des Berichts vor dem EU-Parlament darauf hin, dass die EU-Entscheidungsträger den Haushalt besser an die langfristigen strategischen Prioritäten der EU anpassen und für mehr Flexibilität im Krisenfall sorgen müssen. Die EU müsse „ihr Geld besser investieren“, forderte Caldeira. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Geld dort zum Einsatz komme, wo es am dringendsten gebraucht werde.

Im Rahmen der Überprüfungen sei der Rechnungshof auf 22 Fälle von Betrug gestoßen, die auch an die Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf übermittelt wurden. Im Jahr zuvor waren es mit 14 Betrugsfällen deutlich weniger gewesen.

Die Prüfer gelangten auch zur Schlussfolgerung, dass die Einnahmeseite für das EU-Budget „nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet war“. Die von den Prüfern ermittelten geschätzten Fehlerquoten waren bei Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten unterliegen, und bei von der Kommission direkt verwalteten Ausgaben gleich hoch (4,6 Prozent). Die höchsten Fehlerquoten wurden bei den Strukturhilfen für ärmere Regionen verzeichnet, konkret bei den Ausgaben der Rubriken „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (5,7 Prozent) sowie „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (5,6 Prozent). In der Rubrik „Verwaltung“ wurde die niedrigste geschätzte Fehlerquote ermittelt (0,5 Prozent).

Insgesamt hätten mehr Fehler berichtigt werden können, resümierten die Prüfer – und fordern die EU-Kommission auf, von ihren Befugnissen in vollem Umfang Gebrauch zu machen, um Fehler zu verringern und rechtswidrig ausgegebene Mittel zurückzufordern. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2015)

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