Voggenhuber: „Sollten Senatoren für Brüssel wählen“

(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Johannes Voggenhubers radikale Vorschläge zur Demokratisierung der EU, zur Entmachtung der Regierungen und zur Überwindung des Nationalismus.

Wien. „Meine Idee ist eine Republik, die ein politisches Gemeinwesen widerspiegelt.“ Der ehemalige grüne Europaabgeordnete Johannes Voggenhuber hat sich bereits im EU-Konvent mit Zukunftsideen für die Europäische Union beschäftigt. Nach seiner Rückkehr aus Brüssel forciert er dieses Thema weiter. Im Gespräch mit der „Presse“ legt er seine radikale Vision einer demokratischen Union vor.

„In spätestens zehn Jahren“, so Voggenhuber, „wird der Tag kommen, an dem wir entscheiden müssen, ob wir in einem großen legitimatorischen Akt den Rubikon überschreiten.“ Voggenhuber meint damit das Ende der Fixierung auf den Nationalstaat, der zwar in der Europäischen Union teilweise bereits ausgehöhlt wurde, der aber immer noch als einziger Hort der Demokratie hochgehalten werde. In dieser „Verleugnung“ eines längst staatsähnlichen, föderalen Gebildes und der mangelnden Übertragung demokratischer Grundprinzipien auf die EU sieht der grüne Politiker das Hauptproblem der Union und ihre fehlende Verankerung bei den Bürgern.

Eine solche Sichtweise ortet Voggenhuber auch bei dem jüngsten Urteil der deutschen Verfassungsrichter zum Lissabon-Vertrag. Das Urteil sei zwar positiv, weil es der schleichenden Kompetenzübertragung an die EU einen Riegel vorschiebe, und weil es klarstelle, dass „die Herrn der Verträge in Europa nicht die Regierungen, sondern die Parlamente sind“. Aber die Richter in Karlsruhe hätten die längst vorhandene föderale Ordnung der EU negiert und hielten „in reaktionärer Weise an der nationalen Identität fest“. Auch sie setzen in ihrem Urteil voraus, dass Demokratie nur im Nationalstaat gesichert und verwirklicht werden könne.

Kernbereiche der Souveränität

Für Voggenhuber geht das an der Realität vorbei. Die heutige EU sei längst mehr als eine internationale Organisation. „Sie ist ein Gemeinwesen mit einer hoch ausgebildeten Staatlichkeit und föderalen Elementen, deren Kompetenzen ständig ausgeweitet worden sind. Sie umfassen längst Kernbereiche der nationalen Souveränität.“ Als Vergleich zieht Voggenhuber die Gründung der USA heran: „Die Vereinigten Staaten hatten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung weniger Zentralmacht als die Europäische Union.“

Nachdem dieses Tabu aufgelöst wurde, müsse ein umfassendes demokratisches System auch auf europäischer Ebene geschaffen werden, so Voggenhuber. Er schlägt hierfür nicht bloß eine Stärkung des EU-Parlaments, sondern einen völligen Umbau der EU-Institutionen vor. Ziel sei eine Entmachtung der Regierungen, die bisher auf europäischer Ebene alle Gesetzesentscheidungen dominiert hätten. Der langjährige EU-Abgeordnete sieht darin einen klaren Widerspruch zu demokratischen Grundprinzipien: „Hier wurde die Exekutive zur gesetzgebenden Macht.“

„Staatenkammer statt Rat“

Voggenhuber: „Es gibt keine andere Lösung, als den bisherigen EU-Rat als Staatenkammer zu definieren, direkt gewählt als gesetzgebende Körperschaft.“ Das System könnte ähnlich wie jenes der USA mit einem Senat und einem Repräsentantenhaus weiterentwickelt werden. Die Senatoren, die in Brüssel Länderinteressen vertreten, sollten in ihrer Heimat ebenso wie die EU-Parlamentarier direkt gewählt werden. Theoretisch sei auch denkbar, dass die Senatoren von den nationalen Parlamenten nominiert würden, so Voggenhuber. Sie sollten aber sicher nicht so wie bisher ident mit der Regierung sein.

Außerdem müsse die Öffentlichkeit der europäischen Gesetzgebung real hergestellt werden. Alle EU-Gesetze sollten öffentlich in einem Legislativrat beraten und entschieden werden.

Zur Umsetzung dieser Vision müsste laut Voggenhuber allerdings eine verfassungsgebende Versammlung gewählt werden. Sie müsste den Gründungsakt einer erneuerten Union erarbeiten. „Und dann können wir den Rubikon überspringen. Wir könnten den Nationalismus überwinden und eine neue demokratische Grundlage für Europa schaffen.“

EU-LEXIKON

Entscheidungsmacht. Derzeit sind in der EU für die Gesetzgebung der EU-Rat (Vertreter der Regierungen) und das Europaparlament zuständig. Wobei der Rat noch immer in einigen politischen Kernthemen
eine Vormachtstellung hat.

Kontrolle. Das EU-Parlament kontrolliert die Kommission (kann sie auch abberufen). Die EU-Kommission kontrolliert die EU-Regierungen bei der Umsetzung von Gesetzen. In Streitfällen entscheidet der Europäische Gerichtshof.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2009)

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