Deutschland schränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer ein

(c) EPA (Kay Nietfeld)
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Wie in Österreich müssen Menschen anderer EU-Staaten in Zukunft fünf Jahre lang im Land gearbeitet haben. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) versucht damit ein Schlupfloch zu schließen.

Berlin. Die deutsche Regierung verweigert Ausländern aus anderen EU-Staaten künftig fünf Jahre lang Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg.

Allerdings erhalten arbeitslose EU-Ausländer für die Dauer von einem Monat einmalige Überbrückungsleistungen, etwa für Nahrung und Unterkunft. Zudem haben sie Anspruch auf ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland. Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelungen „keine nennenswerten Mehrausgaben“, heißt es im Gesetzentwurf.

Plädoyer für EU-Rechtsrahmen

Nahles versucht damit ein Schlupfloch zu schließen, das sich durch ein Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2015 aufgetan hat. Das Gericht entschied, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe hätten. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ plädierte Nahles am Mittwoch für einen „europäischen Rechtsrahmen“ zur Koordinierung der nationalen Sozialsysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den Mitgliedstaaten erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen.

Auch in Österreich müssen EU-Ausländer mindestens fünf Jahre lang im Land gearbeitet haben, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Allerdings besteht für EU-Ausländer – wie auch Österreicher – die Möglichkeit, sich ein Gehalt, das unter der Mindestsicherung liegt, aufstocken zu lassen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2016)

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