Die Schweiz gibt bei der Personenfreizügigkeit klein bei

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Um den Zugang zum EU-Binnenmarkt nicht zu verlieren, setzt Bern die 2014 in einem Referendum beschlossenen Einwanderungskontingente nicht um.

Brüssel. Vor dem Brexit gab es den Schwexit: Gut zwei Jahre, bevor die Briten wegen der Einwanderung aus dem europäischen Ausland für den EU-Austritt ihres Landes votierten, stimmten die Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einschränkung der grenzüberschreitenden Personenfreizügigkeit. Im Februar 2014 erhielt die von der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) mitinitiierte Volksinitiative gegen Masseneinwanderung 50,3 Prozent der Stimmen. Das Abstimmungsergebnis verpflichtete die Gesetzgeber dazu, binnen drei Jahren die Einwanderung in die Schweiz „durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente“ zu begrenzen, wie es in der angenommenen Ergänzung zur Schweizer Verfassung heißt.

Bis zum Verstreichen dieser Frist fehlt noch ein Vierteljahr, doch bereits am morgigen Freitag wird der Nationalrat in Bern voraussichtlich die rechtliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschließen – die letzten Details dazu wurden am vergangenen Montag geklärt. Von Kontingenten oder Obergrenzen, wie im Referendum gefordert, fehlt indes jede Spur. Aus Sorge vor möglichen Gegenmaßnahmen der EU haben sich die Gesetzgeber dazu entschlossen, ihren Interpretationsspielraum maximal auszureizen. Die Bevorzugung heimischer Arbeitnehmer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt soll nun über die Arbeitsämter abgewickelt werden: vereinfacht ausgedrückt geht es darum, offene Stellen erst dann mit EU-Ausländern zu besetzen, wenn geklärt wurde, dass kein Schweizer Arbeitsuchender zur Verfügung steht. In der Praxis bedeutet dies aber keine Besserstellung, denn arbeitsuchende EU-Ausländer, die beim Schweizer Arbeitsamt gemeldet sind, dürfen nicht schlechter behandelt werden als Einheimische.

Angst vor der Guillotine

Die Personenfreizügigkeit ist Teil eines 1999 fixierten Vertragsbündels (Bilaterale I), das auch die Anerkennung technischer Standards, Handel mit Agrarprodukten, Land- und Luftverkehr, Zugang zu öffentlichen Aufträgen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit umfasst. Den Ausstieg aus einem einzigen Teil des Abkommens macht eine „Guillotineklausel“ unmöglich – kündigt ein Vertragspartner einen Teil des Abkommens, werden nach einer sechsmonatigen Frist die restlichen Teile hinfällig. Dass man in Bern mit dem Votum der Eidgenossen so haderte, hat also damit zu tun, dass sich die Schweiz durch die Einschränkung der Personenfreizügigkeit aus einem Teil des EU-Binnenmarkts ausschließen würde. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 50 Prozent aller Schweizer Exporte in die EU gehen, wäre der wirtschaftliche Schaden beträchtlich. Diese Verknüpfung wurde von der SVP vor dem Referendum bagatellisiert – ähnlich agierten zwei Jahre später die Befürworter des britischen EU-Austritts, die den Standpunkt vertraten, Großbritannien könne die Kontrolle über seine Grenzen wiedererlangen und trotzdem am Binnenmarkt teilnehmen.

Apropos Brexit: Ob die morgigen Beschlüsse des Schweizer Nationalrats in Brüssel Gefallen finden werden, muss sich noch weisen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich kommende Woche Stellung beziehen. Die Brüsseler Behörde wird bei ihrer Beurteilung die Gefechtslage mit Großbritannien miteinbeziehen. Allzu große Nachsicht gegenüber der Schweiz wäre ein Handicap bei den bevorstehenden Brexit-Verhandlungen – wobei das Schweizer Modell für die europaskeptischen Briten wohl nicht attraktiv genug wäre.

Über den Schweizer Beziehungen zur EU schwebt aber noch ein weiteres Fragezeichen: Die nunmehrige europafreundliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative entspricht nicht dem Wortlaut des 2014 angenommenen Verfassungszusatzes, in dem von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede ist. Auf Regierung und Gesetzgeber kommt also zusätzliche Arbeit zu: Sie müssen den problematischen Passus irgendwie neutralisieren – beispielsweise, indem sie die bilateralen Abkommen mit der EU in den Verfassungsrang heben oder die Eidgenossen nochmals abstimmen lassen. Die SVP meldete bereits ihren Protest an. Sollte die Zuwanderung weiter steigen, erwäge man ein neues Referendum, drohte SVP-Parteichef Albert Rösti vergangene Woche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2016)

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