Hilfe an Griechenland auf wackligen Beinen

(c) REUTERS (JOHN KOLESIDIS)
  • Drucken

Die Darlehen für Athen seien "legal", behaupten Experten, aber sie bleiben dennoch strittig. Während die Vertreter des IWF und der EU in Athen über die Griechenland-Hilfen berieten, legten Streiks das Land lahm

20 Experten des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission arbeiten seit Mittwoch in Athen die Bedingungen für die erste Bewahrung eines Eurolandes vor dem Bankrott aus. Griechenland muss heuer 54 Mrd. Euro mittels neuer Anleihen umschulden, wofür die Investoren rekordhohe Zinsen verlangen. Gegen die Bedingung starker Einsparungen sind der IWF und die anderen 15 Euroländern bereit, im Rahmen eines dreijährigen Programms zu helfen. Heuer würden sie rund 45 Mrd. Euro bereitstellen, zwei Drittel kämen aus der Eurozone. Kämen, wohlgemerkt. Noch hat Athen nicht angefragt. Zu rechnen ist damit aber wohl schon im Mai.

Viele Ungewissheiten überschatten diese geschichtsträchtige Rettungsaktion. Fünf davon versucht „Die Presse“ zu klären.

1. EU-Kredite für ein Euroland – ist das nicht ein glatter Bruch des Europarechts?

Auf den ersten Blick ja. Weder die EU noch ihre Mitglieder dürfen die Schulden von Eurostaaten übernehmen oder für sie haften (Artikel125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Diese „No-Bail-out“-Klausel wird durch Artikel124 ergänzt, der den „bevorrechteten Zugang“ von Euroländern zu Finanzinstituten verbietet. Sprich: Auch Staatsbanken dürfen keine günstigeren Zinsen gewähren, als sie die Märkte verlangen. Auf den zweiten Blick dürfte das Vorgehen der Euroländer legal sein, wie Forscher der Ideenschmiede Bruegel im Papier „Two Crises, Two Responses“ erklären. Sie berufen sich auf Artikel143, der Finanzhilfen für EU-Staaten mit Zahlungsbilanzproblemen regelt. Euroländer sind von der Anwendung dieses Artikels zwar formell ausgenommen. Aber nicht aus dem Grund, sie vor sorgloser Budgetpolitik abzuschrecken. Sondern deshalb, weil man 1992 bei der Verfassung des Vertrags von Maastricht davon ausging, dass die Währungsunion alle Zahlungsbilanzprobleme beseitigen würde. Mit dem Ziel, Euroländer durch das Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme zu sorgfältiger Budgetpolitik zu treiben, habe das nichts zu tun, halten die Autoren fest. Denn es „wäre unlogisch, wenn die EU ihren Mitgliedern Hilfen verbietet, ihnen aber den Gang zum IWF erlaubt“. Zudem verhindert das strenge Regime des IWF, dass in Athen wieder der budgetäre Schlendrian einkehrt.

2. Trotzdem drohen in Deutschland Verfassungsklagen. Haben die Erfolgschancen?

Seriös kann das niemand beurteilen. Die Chancen sind aber gering. Schon 1993 und 1998 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Beitritt Deutschlands zur Währungsunion für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Zwar gilt das nur in den Grenzen des Maastricht-Vertrags. Doch wie gesagt, steht dessen Artikel143 dem System bilateraler Darlehen gegen strenge Bedingungen nicht entgegen. Außerdem würde Karlsruhe wohl um eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ersuchen. Spätestens dann würde die EU-Kommission ihre Argumente für die Legalität des Hilfsprogramms fein säuberlich darlegen.

3. Könnte man nicht auch vor den österreichischen Verfassungsgerichtshofs ziehen?

Ja, aber mit wohl noch geringeren Erfolgschancen. Denn während in Deutschland noch darum gerungen wird, ob und wie der Bundestag ein Gesetz beschließt, das regelt, wie die Bundesregierung die Haftung für Kredite der Staatsbank KfW übernimmt, gibt es in Österreich schon eine Rechtsgrundlage. Laut Finanzministerium ist kraft des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes vom Frühjahr 2009 für heuer bis zu eine Mrd. Euro bereitgestellt.

4. Wie kommt der österreichische Steuerzahler dazu, Athens Zeche zu übernehmen?

Wer wessen Zeche bezahlt, ist völlig offen. Österreich und Deutschland könnten sogar Gewinn machen, weil sie an den Anleihenmärkten niedrigere Zinssätze erhalten als die rund fünf Prozent, die Athen für die bilaterale Hilfe berappen muss. Deutschlands Kredit von heuer 8,3 Mrd. Euro könnte jährliche Gewinne von 320 Mio. Euro abwerfen.

5. Warum ersparen wir uns diesen Zirkus nicht und lassen Griechenland bankrott gehen?

Aus purem Eigensinn sollte man sich davor hüten. Denn die 300 Mrd. Euro griechischer Staatsschuld liegen in Form von Anleihen großteils in den Bilanzen europäischer Banken. Ginge Athen bankrott und würden diese Schuldtitel wertlos, kämen die gerade erst mit viel Steuergeld aus dem Gröbsten geretteten Banken erneut in die Bredouille – und müssten erneut gerettet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.