Straßburg für Abschiebestopp nach Griechenland

Schweden: Abschiebe-Stopp nach Griechenland
Schweden: Abschiebe-Stopp nach GriechenlandSymbolbild: Flüchtlinge in Griechenland (c) EPA (Valerie Gache)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte empfiehlt mehreren Ländern, nicht mehr nach Griechenland abzuschieben. Schweden hat diesen Vorschlag bereits realisiert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat in einem offiziellen Brief an Österreich einen Abschiebestopp nach Griechenland angeregt. "Ihre Regierung würde das Gericht unterstützen, indem sie Rückführungen von Asylwerbern nach Griechenland zwischenzeitlich unterlässt, wenn die Asylwerber vorbringen, dass die Rückführung sie in ihrem von der Konvention garantierten Menschenrecht verletzen würde", steht laut "Standard" in dem mit 27. Oktober datierten Brief.

Gleichlautende Schreiben habe der EGMR Ende September bereits an Großbritannien, Belgien, Finnland, Dänemark und die Niederlande gesandt. Im Innenministerium wurde der Erhalt des EGMR-Briefes laut "Standard" bestätigt, wie man darauf reagieren werde, stehe aber noch nicht fest, heißt es.

In Österreich stoppte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vergangene Woche die Abschiebung einer afghanischen Asylwerberin nach Griechenland. Der VfGH begründete seine Entscheidung mit der "unbestrittenermaßen schwierigen Betreuungssituation für Asylwerber in Griechenland" und auferlegte den Behörden in künftigen Fällen die Einholung einer "fallbezogenen individuellen Zusicherung", dass die Asylwerber in Griechenland tatsächlich betreut werden. Österreich hat bisher keinen generellen Abschiebungsstopp nach Griechenland verfügt.

Schweden beschließt Abschiebestopp

Einige Länder haben dem Vorschlag des EGMR bereits Folge geleistet: So werden neuerdings auch in Schweden abgewiesene Flüchtlinge künftig nicht mehr nach Griechenland abgeschoben, auch wenn sie dort bereits im Sinne des Dubliner Abkommens der Europäischen Union um Asyl angesucht haben. Die des skandinavischen Landes (Migrationsverket) folgt damit dem Beispiel mehrere anderer europäischer Staaten.

Der Direktor der Einwanderungsbehörde (Migrationsverket), Dan Eliasson, begründete den Beschluss vom Dienstagabend damit, dass die griechischen Asylbehörden nicht mehr imstande seien, den Flüchtlingen überhaupt ein Asylverfahren zu gewährleisten. "Ihr Funktionsvermögen ist zusammengebrochen", sagte Eliasson.

Mit der Entscheidung griff die Einwanderungsbehörde einem erwarteten Urteil des schwedischen Höchstgerichts vor, das innerhalb der nächsten zwei Monate erwartet wird. Einer der drei schwedischen Asylgerichtshöfe, jener in Malmö, hatte Anfang September Abschiebungen nach Griechenland untersagt. Die Einwanderungsbehörde hatte daraufhin das Höchstgericht um Stellungnahme ersucht.

(APA)

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