Sein bisheriger Mitstreiter Ehrenhauser bringt den Listenführer unter Druck: Er hat bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Martin erstattet. Der EU-Abgeordnete wehrt sich mit einer Klage.
Wien/Bregenz/Brüssel. Der Konflikt zwischen EU-Mandatar Hans-Peter Martin und seinem bisherigen Listenkollegen Martin Ehrenhauser um Parteiausgaben spitzt sich zu. Ehrenhauser hat, wie die „Presse" berichtete, angeprangert, es sei „nicht nachvollziehbar", was mit einem Teil der 2,3 Millionen Euro Steuergeld aus der Rückerstattung der Wahlkampfkosten passiert sei. Jetzt legt er nach und hat bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Martin erstattet.
Darin werden laut „Profil" schwere Vorwürfe erhoben: Martin soll private Ausgaben als Parteiaufwendungen verrechnet haben. In Summe geht es um eine Million Euro. Ehrenhauser soll Unterlagen über Martins Buchhaltung haben, aus denen hervorgeht, dass Martin sein Wohnhaus in Tübingen von einem Architekten umplanen ließ, die Rechnung sei unter „Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit" verbucht worden. Anwaltskosten für private Mietrechtsstreitigkeiten fänden sich in der Kontenaufstellung unter „Gerichtskosten".
Martin wies via Aussendung die Vorwürfe als „haltlos und rufschädigend" zurück. Rechtliche Schritte seien eingeleitet, eine Anzeige wegen Verleumdung und „sonstiger rechtlicher Ansprüche" gegen Ehrenhauser würden geprüft. Die Umbaupläne seien, wie Martin versichert, getrennt von der Liste Martin privat bezahlt worden. Ebenso die Kosten für den Mietrechtsstreit.
Prüfung von Belegen. Martin forderte eine zweite amtliche Finanzprüfung der Liste Martin. Im Kanzleramt, das laut Gesetz auszahlende Stelle zur Rückerstattung der Wahlkampfkosten ist, wurde der „Presse am Sonntag" erklärt, wie die Prüfung generell erfolgt: Jede Partei muss dem Finanzministerium fünf Wirtschaftsprüfer nennen, das Ressort wählt zwei aus. Laut Gesetz muss mit Belegen die widmungsgemäße Verwendung des Geldes bewiesen und vom Wirtschaftsprüfer mittels Testat bestätigt werden. Eine weitere Prüfung sei im Gesetz nicht vorgesehen. Im Falle falscher Belege sei die Staatsanwaltschaft zuständig, die durch Ehrenhausers Anzeige bereits eingeschaltet sei. SPÖ, ÖVP und Grüne fordern Transparenz und Aufklärung in der Causa.