EuGH: Ausländer dürfen Notare werden

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Österreich muss den Zugang zum Beruf des Notars liberalisieren. Der EU-Gerichtshof stellt eine Diskriminierung fest, weil Österreich und sechs weitere Mitgliedsländer nur Inländer als Notare zulassen.

Wien/Luxemburg/Kom. Österreich muss den Zugang zum Beruf des Notars liberalisieren. Die Beschränkung auf österreichische Staatsbürger ist mit der EU-Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-53/08) festgestellt. Auch Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Portugal wurden deshalb verurteilt.

Die Länder haben argumentiert, dass Notare teilweise hoheitliche Funktionen ausüben – etwa bei der notariellen Beurkundung oder als Gerichtskommissäre in Verlassenschaftsverfahren. Der hoheitliche Bereich darf Inländern vorbehalten bleiben.

Laut EuGH gilt das aber nur für Tätigkeiten, die unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Das sei bei der Beurkundung nicht der Fall, weil sie Akte oder Verträge beträfe, die Parteien freiwillig anstreben (z.B. Grundstückskauf); dass vielfach die notarielle Beurkundung Voraussetzung für die Wirksamkeit sei, ändere daran nichts. Die Tätigkeit im Verlassenschaftsverfahren wiederum erfolge unter Aufsicht des Gerichts.

Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner sagte zur „Presse“, er habe mit diesem Urteil gerechnet, es sei „etwas Gutes“. Die Notare haben sich freilich bisher nicht gerade um die Öffnung bemüht. EU-Bürger, die die in Österreich nötigen Qualifikationen erfüllen, die Ausbildungszeit (mindestens sieben Jahre Praxis) und zwei Prüfungen absolvieren, müssen sich nun um Stellen bewerben können.

In Österreich gibt es knapp 500 Notariate (plus 350 Berufsanwärter). An der Organisation des Notariats mit örtlichen Zuständigkeiten und der zahlenmäßigen Beschränkung hat der EuGH nichts auszusetzen. Unklar ist noch, inwieweit eine wechselweise Anerkennung von Berufsqualifikationen über die Grenze hinweg geboten ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2011)

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