Einheitliche Gehälter für Europaabgeordnete rücken näher

(c) AP (Franka Bruns)
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Bisher gibt es in den einzelnen Mitgliedsländern große Einkommensunterschiede, künftig soll es für alle Abgeordneten 7.665 Euro brutto - zwölfmal pro Jahr - geben.

Mit der neuen Legislaturperiode im Europaparlament wird erstmals ein Schritt zur Vereinheitlichung der Gehälter der Abgeordneten auf zwölfmal 7.665,31 Euro brutto gesetzt. Bisher sind die EU-Abgeordneten ihren nationalen Parlamentariern gleichgestellt, in Österreich beträgt ihr Bruttobezug aktuell 14 mal 8.160 Euro. Nach dem neuen EU-Gehaltsschema würden den Abgeordneten nach den vergleichsweise niedrigen EU-Steuern netto 5,963.33 Euro bleiben. Daher haben die EU-Staaten die Möglichkeit, zusätzlich national zu besteuern. Dies sei auch für österreichische Abgeordnete in Vorbereitung, heißt es aus dem Außenamt.

Einheitliche Bezüge für alle Europaabgeordneten gibt es bis 2019 nicht. Wiedergewählte Abgeordnete können nämlich noch zwei Legislaturperioden im alten System bleiben. Außerdem dürfen die EU-Staaten bis zu diesem Zeitpunkt Übergangsbestimmungen zulassen.

Nach dem 2005 beschlossenen neuen Abgeordnetenstatut werden die Volksvertreter erstmals aus dem EU-Haushalt bezahlt und nicht wie bisher von ihren Heimatländern. Bisher waren Europaabgeordnete den nationalen Parlamentariern gleichgestellt, was zu erheblichen Einkommensunterschieden führte. So bekommt ein bulgarischer Europaabgeordneter derzeit monatlich knapp 900 Euro, während sein italienischer Kollege mehr als 11.700 Euro einstreift. Das neue einheitliche Europa-Gehalt entspricht 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am EU-Gerichtshofes.

Neben ihrem Gehalt stehen den Abgeordneten weitere Zulagen zur Deckung bestimmter Kosten zu. Bei Teilnahme an Sitzungen erhalten sie ein Taggeld von 298 Euro für Unterkunft und Verpflegung, zur Deckung der Bürokosten eine Pauschale von 4.202 Euro monatlich. Zur Bezahlung von Assistenten und Mitarbeitern gibt es eine "Sekretariatszulage" in Höhe von 17.540 Euro pro Monat.

Für Aufsehen sorgte zuletzt ein freiwilliger Zusatz-Pensionsfonds für Europaabgeordnete, insbesondere als eine neuerliche Bezuschussung mit Steuergeldern nach Millionen-Verlusten im Zuge der Finanzkrise im Raum stand. Der Fonds wird von 478 der derzeit 785 EU-Abgeordneten genutzt. Ein Teil der Abrechnung läuft nach Angaben von Insidern über die "Sekretariatszulage", obwohl die Abgeordneten letztlich selbst dafür aufkommen sollten. Der EU-Rechnungshof hat mehrmals fehlende Belege bei der Abrechnung der "Sekretariatszulage" gerügt. Anstatt neues Steuergeld nachzuschießen, vereinbarte das Parlamentspräsidium im April die Anhebung des Pensionsalters von 60 auf 63 Jahre. Nach Angaben der Grünen will eine Gruppe von bisher namentlich nicht bekannten Abgeordneten gegen diese Änderung klagen.

Nach Kritik in einigen Ländern dürfen die Abgeordneten künftig keine Familienangehörigen mehr beschäftigen. Einzig Wiedergewählte dürfen bestehende Verträge noch einmal um fünf Jahre verlängern, sie müssen dies aber künftig offenlegen. Wenn Abgeordnete mehr als die Hälfte der Plenartagungen fehlen, müssen sie 50 Prozent der jährlichen Bürokosten rückerstatten.

Neu ist die punktgenaue Abrechnung der tatsächlich anfallenden Reisespesen. Damit wird der Möglichkeit ein Ende bereitet, dass Abgeordnete zu Economy-Preisen fliegen und dennoch die an Business-Tarifen orientierte Pauschale kassieren. Erstattet werden künftig Erste-Klasse-Tickets für Bahn und Flugzeug.

(APA)

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