Acht Jahre Amtszeit: "Das gibt es in keiner Republik"

Acht Jahre Amtszeit gibt
Acht Jahre Amtszeit gibt(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
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Heinz Fischer möchte, dass sich Bundespräsidenten acht Jahre keiner Wahl stellen. Auch die ÖVP applaudiert. Doch der Reformplan ist problematisch.

Am Ende der Amtszeit wird der Vorsichtige mutig. Der um seine Wiederwahl kämpfende Bundespräsident Heinz Fischer überraschte am Wochenende mit dem Vorschlag, dass die Amtszeit von Bundespräsidenten acht statt sechs Jahre betragen solle. Dafür solle keine Wiederwahl mehr möglich sein. ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf begrüßte die Idee ausdrücklich, SPÖ, Grüne und BZÖ sind diskussionsbereit.

Die neue Regelung würde frühestens bei der Bundespräsidentenwahl 2016 zum Tragen kommen. Doch der Reformplan bleibt nicht ohne Widerspruch. „Das ist sehr problematisch. Acht Jahre ohne Wahl ist eine extrem lange Zeit“, sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger im Gespräch mit der „Presse“. Eine derart lange Amtszeit eines Staatspräsidenten sei auf der ganzen Welt unüblich. „Ich kenne keinen Fall, dass es in einer Republik so etwas gibt“, betont Öhlinger, der die Reformideen der Politik scharf kritisiert. „Das ist wieder typisch dafür, wie österreichische Politiker in Verfassungsfragen auftreten“, sagt Öhlinger. Man denke nur an die momentanen politischen Verhältnisse. Und vergesse, dass auch einmal ein Bundespräsident im Amt sein könnte, den die Bevölkerung nach ein paar Jahren wieder abwählen möchte.

Beschließen müsste eine achtjährige Amtsdauer des Bundespräsidenten das Parlament, und zwar durch ein Verfassungsgesetz. Doch auch mit einem Verfassungsgesetz kann man nicht jede x-beliebige Dauer einer Amtszeit verfügen. Denn in Österreich gelten das republikanische und das demokratische Grundprinzip, über das sich das Parlament nicht hinwegsetzen darf. Eine achtjährige Amtszeit des Bundespräsidenten wäre aber noch zulässig, meint Öhlinger. Eine zwölfjährige wohl nicht mehr. „Da könnte man dann schon von einer Wahlmonarchie sprechen“, sagt der Jurist. Es läge also ein Verstoß gegen das republikanische Prinzip vor.

Nationalrat: Sechs Jahre Grenze

Strikter sind die Regeln beim Nationalrat, dem im Gegensatz zum Bundespräsidenten viel entscheidendere Befugnisse zukommen. Hier seien „sechs Jahre ohne Wahl eine nicht übersteigbare Grenze“, meint Öhlinger. Aktuell beträgt die Legislaturperiode erstmals fünf Jahre. Der Nationalrat hatte vor der Wahl 2008 beschlossen, die eigene Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zu heben. Rekordhalter ist übrigens ein englisches Parlament, das 1640 gewählt wurde. Es hatte sich das Recht ausbedungen, den Wahltermin frei zu wählen. Erst 1660 riefen die Parlamentarier wieder zu den Wahlurnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2010)

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