Das Amt verliert man als Volksvertreter nicht so schnell. Wer einmal im Nationalrat sitzt, verliert sein Mandat erst, wenn er zu einer Strafe von zumindest einem Jahr unbedingt verurteilt wird.
Uwe Scheuch ist mit seinem neuen Urteil wegen Geschenkannahme (sieben Monate bedingt, 150.000 Euro unbedingt) nicht glücklich. Der Kärntner Vize-Landeshauptmann will einen Freispruch und geht in Berufung. Um sein Amt zittern muss Scheuch aber momentan nicht. Im Gegensatz zum Vorjahr. Damals war Scheuch in der Erstauflage des wegen eines Formalfehlers nun wiederholten Prozesses noch zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt worden. Und bei einer Strafe, die über zwölf Monate hinausgeht (egal, ob bedingt oder unbedingt), hätte der FPK-Chef sein Regierungsamt verloren.
Abgeordnete haben es im Vergleich zu Regierenden noch einfacher. Wer einmal im Nationalrat sitzt, verliert sein Mandat erst, wenn er zu einer Strafe von zumindest einem Jahr unbedingt verurteilt wird. Bedingte Strafen spielen keine Rolle. Und selbst wenn jemand rechtskräftig eine hohe Strafe erhält, ist noch nichts passiert. Der Nationalrat müsste sich nämlich erst mehrheitlich entschließen, den Mandatsverlust beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu beantragen. Dann aber wird es ernst: Der VfGH würde nur noch formal prüfen, ob der Abgeordnete tatsächlich zu mindestens einem Jahr unbedingt verurteilt wurde – und ihm dann das Mandat entziehen.
Was aber passiert, wenn der verurteilte Abgeordnete die Mehrheit im Nationalrat weiter hinter sich hat? Dann könnte der Politiker sogar während des Gefängnisaufenthalts sein Mandat behalten. Die Haft würde als Entschuldigung dafür gelten, dass der Abgeordnete Parlamentssitzungen verpasst.
Prammer für Scheuch-Rücktritt. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer forderte am Samstag im ORF-Radio, dass Abgeordnete bei einer strafrechtlichen Verurteilung leichter ihr Amt verlieren können sollten. Die geltende Zwölf-Monats-Hürde sei zu hoch. Auch dass es bei bedingten Strafen keine Sanktionen gebe, sei zu hinterfragen. Konkrete Vorschläge machte Prammer keine. Dafür forderte die SPÖ-Politikerin Scheuch zum Rücktritt auf. Dies empörte wiederum die FPÖ, die darauf verwies, dass Scheuch nicht rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Parlament hingegen sitzen rechtskräftig verurteilte Abgeordnete: Der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler wurde wegen Falschaussage zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. FPÖ-Mandatarin Susanne Winter bekam wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren 24.000 Euro Geldstrafe.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2012)