Ex-VP-Justizministerin Bandion-Ortner verteidigt ihre umstrittene Position im "König-Abdullah-Zentrum". FPK-Chef Scheuch rät sie indes zum Rücktritt.
Die ehemalige VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat ihre umstrittene Position als stellvertretende Generalsekretärin des internationalen "König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog", dessen Gründung in Wien zwischen Österreich, Saudi-Arabien und Spanien vertraglich vereinbart wurde und das am 26. November eröffnet wird, verteidigt.
Das Dialogzentrum sei kein saudisches Zentrum, sondern ein internationales, das zu Dialog führen solle, sagte sie in der "ZiB 24" am Mittwoch. Im Direktorium der Einrichtung werden Vertreter mehrerer Religionen repräsentiert sein, einschließlich des Judentums.
Zentrum wird von Saudi-Arabien finanziert
Umstritten ist das Zentrum vor allem, weil es von Saudi-Arabien finanziert wird. Der arabische Staat steht immer wieder wegen seiner Haltung in Religionsfragen in der Kritik. In Saudi-Arabien darf lediglich die wahhabitische Auslegung des sunnitischen Islam frei ausgeübt werden; der "Abfall vom Islam" wird mit der Todesstrafe bedroht. Auch auf andere Vergehen steht die Todesstrafe. Für Frauen ist das Tragen von langen Gewändern und schwarzen Kopftüchern Vorschrift. Im islamischen Königreich ist ihnen zudem das Autofahren streng untersagt.
Sie werde das Amt interimsmäßig bis November ausführen, dann werde weiter entschieden, so Bandion-Ortner. Das Zentrum werde von einer saudischen Stiftung für die nächsten drei Jahre finanziert. Diese würde dann wohl auch ab November für das Gehalt der Ex-Ministerin aufkommen. "Das ist eine riesige Herausforderung für mich und wahnsinnig interessant", so Bandion-Ortner. "Ich bin auch gegen die Todesstrafe (...), aber ich bin auch für Dialog." Saudi-Arabien habe die Initiative gestartet und man müsse dem entgegenkommen. Das Zentrum könne zum Dialog beitragen.
"Als Politiker soll man Konsequenzen ziehen"
Zur Causa des FPK-Chefs Uwe Scheuch meinte die ehemalige Justizministerin, "als Politiker soll man schon Konsequenzen ziehen", wenn es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen sollte. Der FPK-Politiker war vor dem Wochenende zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe nicht rechtskräftig verurteilt worden, ein automatischer Amtsverlust tritt erst ab einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ein. Bei bedingten Verurteilungen gibt es überhaupt keine Konsequenzen. Bandion-Ortner meinte, dass die Grenze von zwölf Monaten bleiben solle, "vom moralischen Aspekt" sollte ein Politiker "schon vorher seinen Hut nehmen", weil Politiker Vorbildfunktion hätten.
(APA)